Stellen Sie sich vor, Sie gehen zum Bäcker und kaufen ein Kilo Brot. Der Bäcker verlangt Fr. 4.50 und deutet auf ein Schild, auf dem steht: «Beim von uns angegebenen Gewicht handelt es sich um einen Maximalwert, den wir nicht garantieren können.» Unvorstellbar!

Stellen Sie sich vor, Sie mieten ein Auto. Der Vermieter händigt Ihnen den Vertrag aus. Sie lesen: «Aus Fairness gegenüber anderen Automobilisten sichern Sie uns zu, zwischen 16 und 24 Uhr nicht schneller als 50 Kilometer pro Stunde zu fahren.» Unvorstellbar!

Oder stellen Sie sich vor, Ihre Dusche tröpfelt nur. Sie reklamieren beim Wasserversorger. Dort heisst es bloss: «Der tatsächliche Wasserdurchfluss hängt von der Anzahl der angeschlossenen Haushalte ab.» Unvorstellbar!

Tatsache jedoch ist, dass die Kunden einer grossen Telekommunikationsfirma dieser Tage neue Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) erhalten haben.

Und dort steht unter anderem: «Bei den von uns angegebenen Internet-Geschwindigkeiten handelt es sich um Maximalwerte, deren Erreichbarkeit wir nicht garantieren können.»

Oder: «Die tatsächlich erreichten Geschwindigkeiten hängen unter anderem von der Anzahl Haushalte an einer Verteilanlage ab.» Das heisst: Surft der Nachbar bei der gleichen Telecomfirma, müssen Sie mit Warte­zeiten rechnen.

Und: «Aus Fairness gegenüber anderen ­Nutzern sichern Sie uns zu, insbesondere zwischen 16 und 24 Uhr das Betreiben von Game-Servern und den Download von Foren etc. einzuschränken.»

Von wem diese neuen AGB stammen? Von der Cablecom. Sie nennt sich inzwischen zwar UPC Cablecom. Doch bei der Kundenfreundlichkeit gehört die Cablecom noch immer zu den Schlusslichtern.