Inhalt
Aufsicht und Präsenz genügen.
Ein 15-jähriger Schüler, der nicht schwimmen konnte, ertrank im Strandbad Arth SZ. Er hatte sich im Nichtschwimmerbereich aufgehalten und dort in Ufernähe auch getaucht. Seine Mitschüler sahen darin nichts Auffälliges.
Plötzlich war er verschwunden; seine Mitschüler vermissten ihn erst 10 bis 20 Minuten später. Man fand ihn dann auf dem Seegrund.
Die Schwyzer Justiz hat den Bademeister vom Vorwurf der Sorgfaltsp...
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