Der Kanton Genf macht Ernst mit der Suchtmittelbekämpfung: Auf Plakaten darf nicht mehr für Tabakprodukte und auch nicht für alkoholische Getränke mit mehr als 15 Volumenprozenten geworben werden. Dieses Plakatverbot gilt auf öffentlichem Grund, auf privatem Grund, der vom öffentlichen Boden aus einsehbar ist, sowie innerhalb von öffentlich zugänglichen staatlichen Gebäuden und beispielsweise Bahnhöfen.



Eine Beschwerde der Suchtmittelindustrie gegen dieses Werbeverbot ha...