Inhalt
K-Tipp 18/2007
29.10.2007
Nein. Seit Anfang 2006 können Versicherte die Kasse nicht wechseln, solange ausstehende Prämien, Kostenbeteiligungen, Verzugszinsen und Betreibungskosten nicht vollständig bezahlt sind.
Wenn Sie also per Ende Jahr die Krankenkasse wechseln möchten, müssen Sie zuerst alle offenen Forderungen, die Ihre jetzige Kasse aus der Grundversicherung an Sie hat, begleichen.
Nach Ansicht des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) haben Sie dafür bis Ende Jahr Zeit. Das heisst: Ist Ihre Kündigung bis Ende November bei Ihrer jetzigen Kasse eingegangen und haben Sie bis Ende Jahr alle Ausstände beglichen, können Sie die Krankenkasse noch auf den 1. Januar wechseln.
Wenn Sie also per Ende Jahr die Krankenkasse wechseln möchten, müssen Sie zuerst alle offenen Forderungen, die Ihre jetzige Kasse aus der Grundversicherung an Sie hat, begleichen.
Nach Ansicht des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) haben Sie dafür bis Ende Jahr Zeit. Das heisst: Ist Ihre Kündigung bis Ende November bei Ihrer jetzigen Kasse eingegangen und haben Sie bis Ende Jahr alle Ausstände beglichen, können Sie die Krankenkasse noch auf den 1. Januar wechseln.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden