Preis gehört ans Produkt und nicht nur ans Regal
Inhalt
K-Tipp 15/2001
19.09.2001
Kundinnen und Kunden von Coop sind verärgert: Auf den Produkten fehlen die Preise. Der Konsumentenschutz fordert nun gesetzliche Auflagen, damit diese wichtige Information wieder auf dem Produkt zu finden ist.
Bereits im letzten Jahr hatte Coop angekündigt, in Zukunft die Preise nur noch am Regal anzuschreiben. Die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) protestierte mit einem offenen Brief gegen dieses kundenunfreundliche Vorhaben. Ohne Erfolg: Coop hat mittlerweile damit begonne...
Kundinnen und Kunden von Coop sind verärgert: Auf den Produkten fehlen die Preise. Der Konsumentenschutz fordert nun gesetzliche Auflagen, damit diese wichtige Information wieder auf dem Produkt zu finden ist.
Bereits im letzten Jahr hatte Coop angekündigt, in Zukunft die Preise nur noch am Regal anzuschreiben. Die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) protestierte mit einem offenen Brief gegen dieses kundenunfreundliche Vorhaben. Ohne Erfolg: Coop hat mittlerweile damit begonnen, die Preise nur noch am Regal anzuschreiben - am Produkt sucht man sie vergebens.
Das sorgt bei Kundinnen und Kunden von Coop für Unmut. Denn liegt die Ware erst einmal im Einkaufskorb, ists mit der Kosten-Übersicht vorbei. Zu Hause kann man höchstens anhand des Kassenzettels kontrollieren, wie viel ein Produkt gekostet hat.
«Mit diesem System muss die Kundin eine der wichtigsten Informationen am Regal im Geschäft zurücklassen», kritisiert Jacqueline Bachmann, Geschäftsführerin der SKS.
Was für die Kunden ein Ärgernis ist, hat für Coop praktische Hintergründe: Der Grossverteiler zieht mit anderen Discountern wie Jumbo gleich, um Kosten zu sparen. Und: Künftige Preiserhöhungen können innert Kürze in allen Läden auch auf alte Bestände vorgenommen werden. Mit der Einführung der Regalanschrift hat Coop bereits jetzt die Preise von rund 500 Artikeln erhöht.
Die SKS will zusammen mit den anderen drei Schweizer Konsumentenorganisationen dem Trend zur Regalanschrift einen Riegel schieben. Die Preisbekanntgabeverordnung erlaubt zwar als Ausnahme, dass die Preise nur noch am Regal stehen. Damit diese Ausnahme aber nicht zur Regel wird, ist in der Preisbekanntgabeverordnung festzuhalten, dass bei abgepackten Waren der Preis am Artikel angebracht werden muss. Dieser Antrag soll über die eidgenössische Kommission für Konsumentenfragen dem Bundesrat unterbreitet werden. Damit die Konsumentinnen und Konsumenten auch noch zu Hause überprüfen können, ob die Ware ihren Preis wert ist.
Josianne Walpen