«Ab 11'989 Franken» steht in grosser Schrift unter dem Bild des Dacia Logan MCV. Darunter klein in Klammern: exklusiv Mehrwertsteuer. Das Inserat erschien in mehreren Tageszeitungen (siehe Bild im pdf-Artikel). Doch diese Preisangabe ist laut Preisbekanntgabeverordnung nicht zulässig. Werden in der Werbung Preise genannt, sind die tatsächlich zu bezahlenden anzugeben. «Diese verstehen sich inklusive überwälzter öffentlicher Abgaben wie der Mehrwertsteuer und vorgezogener Entsorgungsbeiträge», hält Guido Sutter, Leiter Recht beim Seco, fest. Die Verordnung gilt nicht, wenn es sich um Angebote für gewerbliche oder berufliche Zwecke handelt, was bei den ersten beiden abgebildeten Fahrzeugen der Fall ist. Doch beim dritten handelt es sich um ein typisches Familienauto. Renault Schweiz, das Mutterhaus von Dacia, gibt zu: «Beim Logan MCV (Personenwagen) ist uns ein Fehler unterlaufen, den wir sehr bedauern.»