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29.11.2011
Ja. Während der Probezeit kann der Arbeitgeber auch bei Schwangerschaft und Krankheit mit einer Frist von sieben Tagen kündigen.
Eine Kündigung ist aber laut Gesetz missbräuchlich, wenn sie nur wegen der Schwangerschaft ausgesprochen wird. Dies gilt auch bei Kündigungen während der Probezeit. Betroffene sollten in solchen Fällen vom Arbeitgeber immer eine schriftliche Begründung der Kündigung verlangen. Denn dann ist klar, aus welchem Grund gekündigt wurde. In Ihrem Fall ist offenbar nicht die Schwangerschaft der Kündigungsgrund, sondern eine «schwierige familiäre Situation». Deshalb dürfte die Anfechtung der Kündigung kaum erfolgreich sein.
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