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18.03.2011
Verträge für Grundstücke müssen öffentlich beurkundet werden. Zuständig dafür sind die Notariate. Jede Beurkundung kostet Geld – sei es für einen Kauf, für die Erstellung eines Schuldbriefs als Sicherheit für die Hypothek oder die Vereinbarung eines Wohnrechts.
Die Notariate sind kantonal geregelt. In Zürich und Thurgau etwa sind die Notare Staatsangestellte – die Gebühren gehen in die Kasse des Kantons. In el...
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