Ein Autofahrer verpasste die Frist für die obligatorische Abgaswartung und wurde vom Richter dafür zu einer Busse von 360 Franken verurteilt.

Dagegen wehrte er sich bis vor Bundesgericht mit allerlei formalen Einwänden. Unter anderem machte er geltend, er sei von der falschen unteren Instanz verurteilt worden. Vor Bundesgericht ist er damit abgeblitzt. Nun muss er insgesamt auch noch 3600 Franken Gerichtsgebühr zahlen.

Übrigens: Auch der Mann, der wegen einer Parkbusse von 40 Franken ans Bundesgericht gelangte (und verlor), muss allein für die Gerichtskosten vor dem höchsten Gericht 800 Franken zahlen.

Bundesgericht, Urteile 6B_765/2007 vom 28. 2. 2008 und 6B_47/2008 vom 5. 3. 2008