Inhalt
K-Tipp 07/2008
07.04.2008
Ein Autofahrer verpasste die Frist für die obligatorische Abgaswartung und wurde vom Richter dafür zu einer Busse von 360 Franken verurteilt.
Dagegen wehrte er sich bis vor Bundesgericht mit allerlei formalen Einwänden. Unter anderem machte er geltend, er sei von der falschen unteren Instanz verurteilt worden. Vor Bundesgericht ist er damit abgeblitzt. Nun muss er insgesamt auch noch 3600 Franken Gerichtsgebühr zahlen.
Übrigens: Auch der Mann, der wegen einer Parkbusse von 40 Franken ans Bundesgericht gelangte (und verlor), muss allein für die Gerichtskosten vor dem höchsten Gericht 800 Franken zahlen.
Bundesgericht, Urteile 6B_765/2007 vom 28. 2. 2008 und 6B_47/2008 vom 5. 3. 2008
Dagegen wehrte er sich bis vor Bundesgericht mit allerlei formalen Einwänden. Unter anderem machte er geltend, er sei von der falschen unteren Instanz verurteilt worden. Vor Bundesgericht ist er damit abgeblitzt. Nun muss er insgesamt auch noch 3600 Franken Gerichtsgebühr zahlen.
Übrigens: Auch der Mann, der wegen einer Parkbusse von 40 Franken ans Bundesgericht gelangte (und verlor), muss allein für die Gerichtskosten vor dem höchsten Gericht 800 Franken zahlen.
Bundesgericht, Urteile 6B_765/2007 vom 28. 2. 2008 und 6B_47/2008 vom 5. 3. 2008
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden