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Nein. Sie hätten ihm sogar den Zutritt zu Ihrer Wohnung verweigern dürfen. Die Billag ist lediglich damit beauftragt, für den Bund die Empfangsgebühren für Fernsehen und Radio einzutreiben. Sie verfügt jedoch über keine Zutrittsberechtigung für Privathaushalte und darf auch keine Bussen verhängen.
Schöpft die Billag jedoch begründeten Verdacht, dass jemand schwarz hört oder sieht, kann sie beim Bundesamt für Kommunikation (Bakom) Anzeige erstatten. Dieses ist befugt, Strafverfahren einzuleiten und Durchsuchungsmassnahmen anzuordnen. Im Rahmen einer solchen Untersuchung dürfte auch Ihr Computer kontrolliert werden.
Wer gedrängt wird, der Billag Zutritt zur Wohnung bzw. zu bestimmten Zimmern zu geben oder den Computer auszuhändigen, kann sich beim Bakom beschweren.
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