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Automobilisten hart angefasst.
Das Bundesgericht hat in jüngster Zeit zum Thema Strassenverkehr Folgendes entschieden:
° Wer mit 2,5 Promille oder mehr Alkohol am Steuer erwischt wird, muss sich in jedem Fall ärztlich auf seine Fahreignung hin untersuchen lassen. Folge: Stellt der Arzt eine Alkoholabhängigkeit fest, kann der Ausweis auf unbestimmte Zeit entzogen werden (Sicherungsentzug). (Urteil 6A.13/2000 vom 27. 3. 2000)
° Einnicken am Steuer (Sekundenschlaf)...
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