Rechnungen halten Bohrenden nicht stand
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K-Tipp 15/2000
20.09.2000
Zahnarztrechnungen Oft sind sie unvollständig
Nicht alle Zahnärzte halten sich bei der Rechnungsstellung an die eigene Standesordnung. Der K-Tip sagt Ihnen, was in Ihrer Zahnarztrechnung stehen muss.
Patrick Gut pgut@k-tip.ch
Zum Zahnarzt gehen die wenigsten Leute gern. Obschon mit ihm zufrieden, sträuben sich ihre Nackenhaare beim Gedanken an die nächste Kontrolle schon heute.
Flattert dann die Rechnung ins Haus, bezahlt man sie o...
Zahnarztrechnungen Oft sind sie unvollständig
Nicht alle Zahnärzte halten sich bei der Rechnungsstellung an die eigene Standesordnung. Der K-Tip sagt Ihnen, was in Ihrer Zahnarztrechnung stehen muss.
Patrick Gut pgut@k-tip.ch
Zum Zahnarzt gehen die wenigsten Leute gern. Obschon mit ihm zufrieden, sträuben sich ihre Nackenhaare beim Gedanken an die nächste Kontrolle schon heute.
Flattert dann die Rechnung ins Haus, bezahlt man sie ohne näheres Hinsehen, Hauptsache das Thema Zahnarzt ist für ein Jahr vom Tisch.
Dabei wäre manch ein Patient überrascht, wollte er herausfinden, wie viel er wofür bezahlen muss. Gemäss Standesordnung der Zahnärztinnen und Zahnärzte sollte dies aber ohne weiteres möglich sein.
Die Zahnärzte sind nämlich dazu verpflichtet, ihren Patienten eine detaillierte Rechnung abzugeben. Diese enthält folgende Angaben:
- Positionen gemäss Zahnarzttarif - Zahlen von 4000 bis 4999 - mit Kurztext. Diese Positionen geben an, was der Zahnarzt genau gemacht hat.
- Zu jeder Position gehört die Anzahl der Handlungen, welche die Zahnärztin durchgeführt hat, zum Beispiel 5, wenn sie 5 Füllungen gemacht hat.
- Die Anzahl Taxpunkte, die der Zahnarzt für jede einzelne Position verrechnet. Der Tarif sieht bei zahlreichen Positionen eine gewisse Bandbreite je nach Aufwand vor.
- Den Wert des Taxpunktes. Die Anzahl der Taxpunkte multipliziert mit dem Wert des Punktes ergibt den Rechnungsbetrag.
Der maximale Taxpunktwert liegt bei Fr. 4.95. Diesen Wert hat die Zahnärzte-Gesellschaft letzten Herbst von Fr. 3.90 angehoben, was die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) scharf kritisiert hat (K-Tip 13/00).
Zahnarztrechnungen, welche die Vorgaben der Zahnärztegesellschaft erfüllen, sind zwar aufwändig zu kontrollieren, sie wären für den Patienten aber einigermassen transparent. In der Praxis scheint es damit jedoch zu hapern. Dem K-Tip liegen Rechnungen vor, in denen entweder die Taxpunktwerte oder gar die Anzahl der verrechneten Taxpunkte fehlen.
Hinweis auf die Pflichten
«Werden wir auf solche Fälle aufmerksam gemacht, weisen wir den betreffenden Zahnarzt auf den Mangel hin», sagt der Sekretär der Schweizerischen Zahnärzte-Gesellschaft (SSO), Alexander Weber. Von einem Problem im Zusammenhang mit unvollständigen Rechnungen mag Weber aber nicht reden.
Immerhin: Die SSO schlägt den Hinweis des K-Tip nicht in den Wind. Sie will jetzt ihre Mitglieder schriftlich an die Pflicht zur Vollständigkeit der Rechnungen erinnern.
So können Sie sich wehren
Was aber soll ein Patient tun, der eine unvollständige Rechnung erhält? Weber empfiehlt, dass sich die Patienten direkt an ihren Zahnarzt wenden. Erst wenn ein solches Gespräch nichts fruchtet, sollten sie mit der SSO Kontakt aufnehmen.
Für Josianne Walpen von der SKS ist Webers Tipp nur teilweise befriedigend: «Wenn eine Patientin oder ein Patient zu seinem Zahnarzt einen guten Draht hat, funktioniert das. Viele Patienten fühlen sich aber ihrem Zahnarzt ausgeliefert. Oder es ist ihnen peinlich, auf eine mangelhafte Rechnung hinzuweisen.» Walpen rät, dass sich die Patienten direkt an die SSO wenden, damit diese ihre Mitglieder an deren Pflicht erinnert.
Wer den Verdacht hat, seine Rechnung sei zu hoch ausgefallen, den verweist die SSO an die Begutachtungskommission der zuständigen kantonalen Zahnärztegesellschaft.
So kommen Sie zu den nötigen Informationen:
- Schweizerische Zahnärztegesellschaft, Tel. 031 311 76 28.
- Für 10 Franken (plus Versandkosten) gibts den SKS-Ratgeber «Zähne - und was sie kosten». Integriert ist die Tabelle «Zahnarzttarife».
Bestellungen bei der Stiftung für Konsumentenschutz, Tel. 031 307 40 40.
- Schauen Sie die Tariftabelle direkt bei der SSO im Internet nach. Die Adresse: www.sso.ch/html_d/tarife/zahnta_i.html