Revision der Lebensmittelverordnung - Klar deklariert - besser informiert
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K-Tipp 6/2001
28.03.2001
Das Lebensmittelrecht wird revidiert. Statt den Blickwinkel einseitig auf den freien Warenverkehr zu richten, fordert die SKS vor allem bessere Deklarationen. Damit Sie als KonsumentIn auch wirklich wissen, was auf den Teller kommt.
Die aktuelle Revision des Lebensmittelrechts verfolgt die Hauptziele, mit den EU-Richtlinien übereinzustimmen und somit den freien Warenverkehr zu ermöglichen. Dass dabei der Konsumentenschutz nicht immer an erster Stelle steht, zeigt sich an mehrere...
Das Lebensmittelrecht wird revidiert. Statt den Blickwinkel einseitig auf den freien Warenverkehr zu richten, fordert die SKS vor allem bessere Deklarationen. Damit Sie als KonsumentIn auch wirklich wissen, was auf den Teller kommt.
Die aktuelle Revision des Lebensmittelrechts verfolgt die Hauptziele, mit den EU-Richtlinien übereinzustimmen und somit den freien Warenverkehr zu ermöglichen. Dass dabei der Konsumentenschutz nicht immer an erster Stelle steht, zeigt sich an mehreren Punkten.
- Herkunft: An der Herkunftsdeklaration soll nichts geändert werden. So darf die «Emmentaler Geflügelpastete» weiterhin zu 49 Prozent aus chinesischem Hühnerfleisch bestehen, ohne dass dies angeschrieben werden muss. Die SKS verlangt grundsätzlich eine klare Unterscheidung zwischen Herkunfts- und Produktionsland.
Bei Gemüse und Früchten im Offenverkauf erfahren Sie oft nicht, aus welchem Land diese kommen. Auch hier fordert die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) eine Anschreibepflicht. KonsumentInnen sollen wählen können, ob sie Frischwaren kaufen wollen, die um die halbe Welt transportiert wurden, oder solche, die aus der Schweiz stammen.
- Functional Food: Durch ein Bundesgerichtsurteil wurde zwar bestätigt, dass ein Lebensmittel nicht in Zusammenhang mit einer Krankheit gebracht werden darf. Der Werbeslogan «Milch hilft gegen Osteoporose» ist somit verboten. Functional-Food-Hersteller werben jedoch oft im Graubereich. Die SKS verlangt, dass auch Werbung mit präventiven Slogans untersagt wird. Beispiel: «Probiotische Joghurts stärken Ihr Immunsystem.»
- E-Nummern: Über 50 neue Zusatzstoffe (E-Nummern) sollen zugelassen werden. Darunter auch solche, die im Verdacht stehen, Allergien auszulösen.
Die SKS fordert eine strengere Beschränkung bei den Zusatzstoffen. Zuerst muss vom Hersteller der Nachweis erbracht werden, dass der Stoff keine Allergien hervorrufen kann.
In ihrer Vernehmlassungsantwort appelliert die SKS an das Departement Dreifuss, das Lebensmittelrecht nicht nur auf die Bedürfnisse der Produzenten auszurichten. Nur mit einer klaren und gut verständlichen Deklaration haben die KonsumentInnen eine Wahlfreiheit und können so ihre viel zitierte Eigenverantwortung wahrnehmen.
Eric Send