Nein. Sie müssen die ­Matratze nicht zurück­schicken. Der Umtausch – Ware gegen Geld – muss an Ihrem Wohnort erfolgen.

Sie haben einen klaren Anspruch auf die Rückerstattung des ganzen Betrages. Denn bei Käufen an Werbefahrten gilt ein siebentägiges Rücktrittsrecht – wie auch bei Haustür­geschäften. Und Sie haben den Rücktritt rechtzeitig erklärt.

Weigert sich der Verkäufer, die Matratze abzu­holen und Ihnen den Kaufpreis zurückzugeben, müssen Sie gerichtlich gegen ihn vorgehen. Die Vergangenheit hat allerdings gezeigt, dass hier leider oft unseriöse Geschäftsleute am Werk sind, denen die Rechte ihrer Kunden egal sind.