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Ja, es handelt sich hier nämlich um einen Haustürvertrag.
Sie haben zwar den Servicemonteur selber bestellt und somit gilt für die eigentliche Arbeit des Monteurs kein Rücktrittsrecht. Der Monteur hat Ihnen aber zusätzlich diesen Vertrag aufgeschwatzt und auf diese Vertragsverhandlungen waren Sie nicht vorbereitet. Deshalb können Sie innert sieben Tagen vom Vertrag zurücktreten.
Wenn im Vertrag, den Sie unterschrieben haben, ein solches Rücktrittsrecht nicht erwähnt ist, so können Sie sogar noch viel später zu jedem beliebigen Zeitpunkt vom Vertrag zurücktreten. Nach dem Rücktritt muss Ihnen die Firma alle bisher bezahlten Monatsraten wieder zurückerstatten.
Dies gilt aber nur für Haustürverträge! Wenn Sie in einem Geschäft oder an einer Messe einen Vertrag unterschreiben, so haben Sie kein Rücktrittsrecht.
Auch bei Versicherungsverträgen gibt es übrigens generell kein Rücktrittsrecht, selbst wenn es sich um ein Haustürgeschäft handelt. Nur einige wenige Gesellschaften räumen ihren Kundinnen und Kunden ein solches Rücktrittsrecht freiwillig ein.
(ge)
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