Elmar Strebel aus Bremgarten AG fährt keinen Nissan. Sein Auto ist nicht grün. Und in Rheinfelden war er seit Jahrzehnten nicht mehr. Dennoch flatterte ihm kürzlich eine Mahnung von der Firma MS Treuhand aus Hegnau ZH ins Haus. Darin stand, er habe mit «seinem» grünen Nissan auf dem SBB-Areal in Rheinfelden eine Busse erhalten, diese aber nicht bezahlt. Deshalb mahne ihn nun die MS Treuhand im Namen der SBB: «Mit der Bezahlung des Betrages erlauben Sie uns, die Sache aussergerichtlich zu lösen.»

Die Sache ist inzwischen aussergerichtlich gelöst. Aber nicht so, wie es sich MS Treuhand und SBB gedacht hatten. Elmar Strebel zahlte nämlich nicht. Statt dessen gelangte er an den K-Tipp. Denn in der vorletzten Nummer hatte er von einem ähnlichen Fall gelesen: Damals hatten die SBB oder die MS Treuhand die Kantonszeichen TG und ZG des Nummernschilds verwechselt. Und deshalb hatte die falsche Autofahrerin eine Busse erhalten. Ein ähnlicher Fehler muss auch in Strebels Fall geschehen sein.

«Für einen durch den Irrtum betroffenen Autofahrer ist das zwar verständlicherweise ärgerlich», schreiben die SBB dem K-Tipp. Doch locker fügen sie an: «Der Autofahrer muss die Rechnung ja nicht bezahlen.» Ganz so einfach ist es allerdings nicht, denn die Arbeit bleibt an den unschuldigen Autobesitzern hängen: Sie müssen reklamieren und auf den Irrtum hinweisen.

(mdb)