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Ja, das Vorgehen des Vermieters ist korrekt. Zwar muss die Kündigung grundsätzlich an beide Ehepartner geschickt werden. Aber das Gericht hat den Mietvertrag mit Rechten und Pflichten auf Sie allein übertragen, deshalb wurden Sie automatisch alleinige Mieterin.
Das Gericht hat den Vermieter über die Zuweisung der Wohnung informiert. Eine Kündigung kann und muss deshalb nur noch an Sie erfolgen – auch wenn ursprünglich bloss Ihr Ex-Mann den Mietvertrag unterschrieben hat.
Allerdings haftet Ihr Ex-Mann immer noch solidarisch für den Mietzins. Und zwar bis das Mietverhältnis gemäss Vertrag oder Gesetz frühestens gekündigt werden könnte, höchstens aber zwei Jahre lang.
Sollte Ihr Ex-Mann tatsächlich für Ihren Mietzins aufkommen müssen, könnte er diesen Betrag von Ihren persönlichen Alimenten (aber nicht von den Kinderalimenten) abziehen.
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