Scheidungsalimente einvernehmlich geändert
Inhalt
K-Tipp 11/2000
31.05.2000
Braucht es den Segen des Richters?
Laut Scheidungsurteil muss ich meiner Ex-Frau monatlich 500 Franken für sie persönlich und 900 Franken für unsere gemeinsame 15-jährige Tochter zahlen.
Seit kurzem verdiene ich weniger; meine Ex-Frau hingegen hat wieder eine Vollzeitstelle angenommen und erhält jetzt das Doppelte.
Wir haben deshalb vereinbart, dass ich in Zukunft meiner Ex-Frau keine Alimente für sie persönlich mehr zahle und für unsere Tochter nur noch 500 Franken....
Braucht es den Segen des Richters?
Laut Scheidungsurteil muss ich meiner Ex-Frau monatlich 500 Franken für sie persönlich und 900 Franken für unsere gemeinsame 15-jährige Tochter zahlen.
Seit kurzem verdiene ich weniger; meine Ex-Frau hingegen hat wieder eine Vollzeitstelle angenommen und erhält jetzt das Doppelte.
Wir haben deshalb vereinbart, dass ich in Zukunft meiner Ex-Frau keine Alimente für sie persönlich mehr zahle und für unsere Tochter nur noch 500 Franken. Muss der Richter unsere Vereinbarung zwingend genehmigen?
Nein. Wenn sich Mann und Frau über die Abänderungen der Alimente einig sind, müssen sie diese gegenseitige Vereinbarung nicht zwingend vom Richter absegnen lassen.
° Ehegatten-Alimente. Ihre neue Regelung hinsichtlich der Ehegatten-Alimente müssen Sie auch von keiner anderen Behörde genehmigen lassen. Sie können also jederzeit gemeinsam vereinbaren, dass Sie die Ehegatten-Alimente erhöhen, verringern oder ganz streichen, ausser wenn eine solche Anpassung im Scheidungsurteil ausgeschlossen ist.
Fassen Sie eine solche Vereinbarung schriftlich ab. Und halten Sie fest, auf welchen neuen Einkommen beider Ehegatten die neue Alimentenberechnung fusst.
Eine mündliche Vereinbarung ist zwar gültig, doch in einem allfälligen späteren Streitfall schwer zu beweisen. Ohne den Beweis einer Abmachung könnte jedoch der begünstigte Ex-Gatte die im Scheidungsurteil festgelegten Alimente trotz anderer mündlicher Vereinbarung vor Gericht durchsetzen lassen.
Der Gang zum Richter ist nur dann unumgänglich, wenn Sie sich über die Höhe der Alimente nicht einig sind. Allerdings: Selbst wenn Sie einer Meinung sind, könnte es trotzdem von Vorteil sein, die Vereinbarung vom Richter absegnen zu lassen. Dadurch lässt sich verhindern, dass der eine Partner den andern übervorteilt und es im Nachhinein zu Streitigkeiten kommt, weil sich die eine Partei von der andern über den Tisch gezogen fühlt.
° Kinder-Alimente. Anders sieht es bei der Abänderung der Kinder-Alimente aus: Diese Vereinbarung müssen Sie zwingend von der Vormundschaftsbehörde genehmigen lassen. Die Vormundschaftsbehörde prüft, ob die Neuregelung der Kinder-Alimente mit dem Wohl des Kindes vereinbar und den finanziellen Verhältnissen der Eltern angemessen ist. Bei Uneinigkeit entscheidet das Gericht.