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Grund: Die meisten Spitäler vereinbaren laut Peter Marbet von Santésuisse mit den Krankenkassen eine Tagespauschale. Unabhängig vom Eingriff wird dabei die Anzahl Tage, die der Patient im Spital verbracht hat, in Rechnung gestellt - ein angebrochener Tag wird deshalb auch berechnet.
Marbet bestätigt allerdings die Tendenz, diagnosebezogene Pauschalen zu vereinbaren: Jeder Eingriff hat seinen Preis, der unabhängig von der Dauer des Spitalaufenthalts gleich bleibt - damit entfällt der finanzielle Anreiz, Patienten länger als nötig ans Spitalbett zu fesseln.
(ota)
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