Im März 2003 hat der Kassensturz auf einen gravierenden Missstand hingewiesen: Viele Versicherungsvertreter verkaufen jungen Leuten ungeeignete Sparversicherungen, mit denen diese oft viel Geld verlieren. Dabei wurde auch ein Vertreter der Maklerfirma WNB gefilmt, der einer jungen Frau eine unnötige Fondspolice andrehen wollte - und das ohne jegliche Bedürfnisabklärung.

Die Filmaufnahmen mit versteckter Kamera und die Ausstrahlung im Kassensturz erfolgten ohne Einverständnis des WNB-Mitarbeiters; das wäre an sich strafbar (obwohl der Mann im Fernsehen nicht zu erkennen war).

Die Richter sprachen den Kassensturz aber dennoch frei. Denn das öffentliche Interesse sei hier höher zu gewichten, die Ausstrahlung des Beratungsgespräches sei «geradezu eine Notwendigkeit» gewesen, um auf Beratungsmängel und Falschberatungen bei der Vorsorgeberatung aufmerksam zu machen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Maklerfirma WNB hat angekündigt, dass sie das Urteil an die nächste Instanz weiterziehen wird.

(em)

Bezirksgericht Dielsdorf, Geschäft GG060018 vom 29. 8. 2006