Das Urteil stammt vom 20. Dezember 2006. An diesem Tag entschied das Versicherungsgericht des Kantons St. Gallen: Die Pensionskasse der Migros (MPK) muss einer Frau wieder die bisherige Invalidenrente zahlen - und zwar rückwirkend ab Juni 2005.



Anlass für den Streit war eine seit Januar 2005 geltende Verordnungsänderung. Sie besagt: Ist der Bezüger einer IV-Rente nicht zu 100 Prozent invalid, kann ihm die Pensionskasse die Rente kürzen - und zwar um denjenigen Betrag, den der...