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Viele bedürftige AHV- und IV-Bezüger müssen der Kabelfirma Cablecom keine Gebühren für den Fernsehanschluss zahlen. Der Branchenführer hat sie ihnen zwei Jahre lang freiwillig erlassen.
Doch seit Anfang Jahr ist Schluss mit der Vergünstigung. Neu eingehende Gesuche von bedürftigen AHV/ IV-Rentnern bewilligt die Kabelnetzbetreiberin nicht mehr.
Immerhin: Wer bis anhin schon von der Gebührenbefreiung profitierte, erhält diese Vergünstigung von der Cablecom ...
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