Schluss mit Streit beim Auszug
Der PVC-Bodenbelag ist nach 20 Jahren nichts mehr wert, der Tiefkühler nach 15 Jahren. Die Einheitstabelle vereinfacht das Mieter-Leben.
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K-Tipp 13/2006
23.08.2006
Beim Auszug gibt es oft Scherereien zwischen Vermieter und Mieter einer Wohnung. Die Streitfrage: Wer muss f?r welchen Schaden aufkommen? Klar ist, dass der Mieter f?r Spuren normaler Abnutzung nichts bezahlen muss. Darunter fallen unter anderem verbleichte Tapeten, abgelaufene Teppiche und Bilderschatten an den W?nden.
Geht die Abnutzung dar?ber hinaus - hats beispielsweise Risse im Lavabo oder Brandl?cher im Teppich -, kann der Vermieter Geld f?r die Reparatur verlangen. Aber: D...
Beim Auszug gibt es oft Scherereien zwischen Vermieter und Mieter einer Wohnung. Die Streitfrage: Wer muss f?r welchen Schaden aufkommen? Klar ist, dass der Mieter f?r Spuren normaler Abnutzung nichts bezahlen muss. Darunter fallen unter anderem verbleichte Tapeten, abgelaufene Teppiche und Bilderschatten an den W?nden.
Geht die Abnutzung dar?ber hinaus - hats beispielsweise Risse im Lavabo oder Brandl?cher im Teppich -, kann der Vermieter Geld f?r die Reparatur verlangen. Aber: Der Mieter muss nur den Preis f?r den aktuellen Wert des besch?digten Gegenstandes bezahlen, den so genannten Zeitwert.
Beispiel: Vor dem Einzug des Mieters wird die Wohnung frisch gestrichen. Nach vier Jahren zieht er wieder aus und hinterl?sst schwarze Flecken an den W?nden. Da der Anstrich eine Lebensdauer von acht Jahren hat, muss der Mieter nur die H?lfte der Kosten f?r den Anstrich ?bernehmen. Zieht er erst nach acht Jahren aus, darf der Vermieter gar nichts verlangen - die Lebensdauer des Anstrichs ist abgelaufen, der Anstrich somit nichts mehr wert.
Zeitwert: Jeder Verband rechnete anders
Die Berechnung dieses Zeitwerts f?hrte zerstrittene Mieter und Vermieter oft vor die Schlichtungsstelle. Grund: Der Hauseigent?merverband (HEV) rechnete mit anderen Zahlen als der Schweizerische Mieterverband (SMV). So ging der SMV bei einem Lavabo von einer Lebensdauer von 40 Jahren aus, der HEV aber von 50 Jahren - der berechnete Zeitwert stimmte also nicht ?berein. «Die unterschiedlichen Tabellen l?sten immer wieder Streitigkeiten ?ber die “richtige” Lebensdauer aus», sagt Peter Macher vom SMV.
Damit ist nun Schluss: Seit Anfang 2006 gibts nur noch die parit?tische Lebensdauertabelle: «Vertrauensarchitekten der Verb?nde HEV und SMV haben die Zahlen neu ermittelt. Die bisherigen Zahlen stammten zum Teil noch aus den 60er-Jahren», so Macher. Der K-Tipp listet die neue parit?tische Lebensdauertabelle nachstehend fast l?ckenlos auf.
Die Brosch?re gibts beim Schweizerischen Mieterverband unter Tel. 043 243 40 40. Mitglieder zahlen 6, Nichtmitglieder 8 Franken plus Porto.
Da die Brosch?re laut Peter Macher nur ungef?hr alle zwei Jahre aktualisiert wird, lohnt sich ein Blick auf die stets aktuelle Version unter www. mieterverband.ch (Stichwort Dienstleistungen, dann Suchbegriff «Lebensdauertabelle» eingeben).
(ota)