Beim Auszug gibt es oft Scherereien zwischen Vermieter und Mieter einer Wohnung. Die Streitfrage: Wer muss f?r welchen Schaden aufkommen? Klar ist, dass der Mieter f?r Spuren normaler Abnutzung nichts bezahlen muss. Darunter fallen unter anderem verbleichte Tapeten, abgelaufene Teppiche und Bilderschatten an den W?nden.



Geht die Abnutzung dar?ber hinaus - hats beispielsweise Risse im Lavabo oder Brandl?cher im Teppich -, kann der Vermieter Geld f?r die Reparatur verlangen. Aber: D...