Angesichts der braunen Skihänge fragt sich manch einer: Kann ich auf die gemietete Ferienwohnung oder das gebuchte Hotelzimmer verzichten und das vorausbezahlte Geld zurückverlangen?



Nein, lautet die Antwort. Schneemangel ist kein Grund, kurzfristig und folgenlos aus einem Vertrag mit einem Vermieter auszusteigen. Wer unterschrieben hat, muss die vereinbarte Summe zu den abgemachten Terminen zahlen. Das Gleiche gilt, wenns in den Sommerferien dauernd regnet.



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