Schulden und Eherecht - Muss ich für die Yacht des Mannes haften?
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K-Tipp 7/2001
11.04.2001
Mein Mann möchte sich finanziell an der Yacht seines Kollegen beteiligen. Er wird dazu aber einen Kleinkredit aufnehmen müssen. Ich habe ihm klargemacht, dass ich damit nicht einverstanden bin. Müsste ich mit meinem Lohn für die Ratenzahlungen aufkommen, falls er nicht mehr bezahlen könnte?
Nein. Den Kredit zur Finanzierung dieses Luxusartikels muss Ihr Mann selber zurückzahlen. Die Bank kann also weder auf Ihren Lohn noch auf Ihr Vermögen zurückgreifen.
Das...
Mein Mann möchte sich finanziell an der Yacht seines Kollegen beteiligen. Er wird dazu aber einen Kleinkredit aufnehmen müssen. Ich habe ihm klargemacht, dass ich damit nicht einverstanden bin. Müsste ich mit meinem Lohn für die Ratenzahlungen aufkommen, falls er nicht mehr bezahlen könnte?
Nein. Den Kredit zur Finanzierung dieses Luxusartikels muss Ihr Mann selber zurückzahlen. Die Bank kann also weder auf Ihren Lohn noch auf Ihr Vermögen zurückgreifen.
Dass Sie als Ehefrau den Kreditvertrag nicht unterschrieben haben, spielt für die Gültigkeit des Vertrages keine Rolle; für den Abschluss eines Kreditvertrages ist die Unterschrift des Ehegatten nämlich nicht nötig.
Anders ausgedrückt: Sollte Ihr Mann die Kreditraten nicht mehr zahlen können, könnte die Bank nur ihn betreiben und nur seine Vermögenswerte pfänden lassen.
Allerdings hätte dieser Umstand dennoch finanzielle Konsequenzen für die Frau: Wird der Mann durch die Abzahlung des Kredites mittellos, muss die Frau den Gatten aufgrund der ehelichen Beistandspflicht finanziell unterstützen - und zwar auch mit ihrem Lohn beziehungsweise mit ihrem Vermögen.
Anders ist die Situation, wenn es in der Familie darum geht, die Güter des täglichen Bedarfs zu finanzieren. Ein Ehepartner kann ohne ausdrückliche Zustimmung des anderen zum Beispiel Lebensmittel und Kleider für die ganze Familie einkaufen oder kleinere Handwerkerreparaturen in Auftrag geben. Wenn die Rechnungen dann unbezahlt bleiben, können sich die Gläubiger an beide Ehegatten wenden. Diese haften solidarisch, das heisst gemeinsam mit ihrem gesamten Vermögen - bis die ganze Schuld getilgt ist. Das gilt auch, wenn der Mann ohne Wissen der Frau einen Kleinkredit zur Begleichung des täglichen Bedarfs aufgenommen hat.
(wy)