Ein Privatkonkurs hat zur Folge, dass laufende Betreibungen beendet werden und allfällige Lohnpfändungen dahinfallen. Sie können also wieder frei über Ihren gesamten Lohn verfügen. Gläubiger, die in Ihrem Konkurs ganz oder teil­weise leer ausgehen, haben das Recht, Sie später erneut für ihre Restforderung zu betreiben.

Falls Sie eines ­Tages wieder neues Vermögen haben oder ­einen sehr ­guten Lohn, werden Ihre Gläubiger damit Erfolg ­haben. Sollte es Ihnen ­finanziell nicht ­besser gehen, können Sie gegen die Forderungen Rechtsvorschlag erheben mit der Begründung «Kein neues Vermögen».

Ein Privatkonkurs empfiehlt sich nur für Schuldner, die über ein genügend hohes Einkommen ver­fügen, um die laufenden Kosten zu decken. Verdient ein Schuldner zu ­wenig, besteht die Gefahr, dass er nach Abschluss des Privatkonkurses wiederum Schulden machen muss.

Tipp: Wenden Sie sich an einen seriöse Schuldenberatungsstelle. Die Liste finden Sie unter www.ktipp.ch.