Schulrecht - Darf der Lehrer mein Handy kassieren?
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K-Tipp 8/2001
25.04.2001
An unserer Sekundarschule hat die Schulpflege entschieden: Wenn das Natel eines Schülers während der Unterrichtsstunde klingelt, darf der Lehrer das Handy einziehen. Mir ist das passiert - und der Lehrer hat mir das Gerät erst nach rund drei Wochen zurückgegeben. Die Schulpflege drohte sogar, im Wiederholungsfall werde mein Natel für die ganze restliche Schulzeit von fast drei Jahren beschlagnahmt. Ist das zulässig?
Nein. Die Schule beziehungsweise die Lehrer und Lehrerinnen...
An unserer Sekundarschule hat die Schulpflege entschieden: Wenn das Natel eines Schülers während der Unterrichtsstunde klingelt, darf der Lehrer das Handy einziehen. Mir ist das passiert - und der Lehrer hat mir das Gerät erst nach rund drei Wochen zurückgegeben. Die Schulpflege drohte sogar, im Wiederholungsfall werde mein Natel für die ganze restliche Schulzeit von fast drei Jahren beschlagnahmt. Ist das zulässig?
Nein. Die Schule beziehungsweise die Lehrer und Lehrerinnen dürfen grundsätzlich nicht in das Eigentum der Schülerinnen und Schüler eingreifen.
Der Lehrer darf aber verlangen, dass die Natels während der Unterrichtsstunden abgeschaltet sind. Sollte ein Mobiltelefon dann trotzdem läuten, darf er es vorübergehend einziehen - aber nur bis zum Ende der Schulstunde, danach muss er es dem Schüler zurückgeben.
Ein längeres Verwahren des Geräts ist mit dem Gesetz grundsätzlich nicht vereinbar (ausser als Disziplinarstrafe in besonders krassen Fällen). Wenn ein Schüler den Unterricht stört (das gilt auch fürs Läuten von Handys), darf der Lehrer eine Disziplinarstrafe verhängen. Möglich sind beispielsweise der vorübergehende Ausschluss vom Unterricht, eine Strafaufgabe oder ein «Nachsitzen».
Solche Disziplinarstrafen müssen aber in der Schulordnung ausdrücklich erwähnt sein. Beim Nachsitzen müssen die Lehrer zudem die Eltern vorher informieren.
In keinem Fall zulässig sind Geldbussen und Körperstrafen, selbst wenn dies die Schulordnung so vorsieht.
Und wenn der Lehrer nicht herausfindet, wessen Natel überhaupt geläutet hat, darf er nicht die ganze Klasse bestrafen. Kollektivstrafen sind nie erlaubt.
(ge)
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