An unserer Sekundarschule hat die Schulpflege entschieden: Wenn das Natel eines Schülers während der Unterrichtsstunde klingelt, darf der Lehrer das Handy einziehen. Mir ist das passiert - und der Lehrer hat mir das Gerät erst nach rund drei Wochen zurückgegeben. Die Schulpflege drohte sogar, im Wiederholungsfall werde mein Natel für die ganze restliche Schulzeit von fast drei Jahren beschlagnahmt. Ist das zulässig?



Nein. Die Schule beziehungsweise die Lehrer und Lehrerinnen...