Sehen und gesehen werden auf den Skates
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K-Tipp 15/2002
18.09.2002
Die Wahl der richtigen Lichter für Inline-Skates und Mini-Trottinette ist schwierig. Denn nicht alle sind gesetzeskonform. Der K-Tipp sagt, welche etwas taugen.
Marco Diener mdiener@ktipp.ch
Seit knapp zwei Monaten heissen Inline-Skates, Mini-Trottinette, Kickboards, Rollbretter und ähnliche Gefährte im Gesetz nicht mehr Spiel- und Sportgeräte, sondern Fahrzeugähnliche Geräte. Oder kurz: FäG.
Neu ist nicht nur der Name, neu sind auch die Rechte...
Die Wahl der richtigen Lichter für Inline-Skates und Mini-Trottinette ist schwierig. Denn nicht alle sind gesetzeskonform. Der K-Tipp sagt, welche etwas taugen.
Marco Diener mdiener@ktipp.ch
Seit knapp zwei Monaten heissen Inline-Skates, Mini-Trottinette, Kickboards, Rollbretter und ähnliche Gefährte im Gesetz nicht mehr Spiel- und Sportgeräte, sondern Fahrzeugähnliche Geräte. Oder kurz: FäG.
Neu ist nicht nur der Name, neu sind auch die Rechte der FäG-Benützer. So dürfen sie seit dem 1. August auf Radwegen, in Tempo-30-Zonen und auf verkehrsarmen Nebenstrassen fahren (K-Tipp 12/02).
Doch den neuen Rechten stehen auch neue Pflichten gegenüber. Die wichtigste im Hinblick auf die kürzeren Tage: FäG oder ihre Benützer müssen nachts und bei schlechter Sicht auf Strassen und auf Radwegen über Lichter verfügen.
Aber wie müssen diese Lichter beschaffen sein? Darüber steht im Gesetz nichts Genaues.
«Vorgeschrieben sind Lichter, die ohne weitere Effekte durchgehend leuchten», sagt Chantal Disler vom Bundesamt für Strassen. Blinklichter und Katzenaugen genügen also nicht.
Ein zentraler Punkt der FäG-Beleuchtung ist die Stromversorgung. Weil es nicht möglich ist, einen Dynamo zu montieren, beziehen die Lichter den Strom aus Batterien oder Akkus.
Und das kann zum Problem werden. Die Batterien von Halogen-Scheinwerfern halten in der Regel nur 2 bis 10 Stunden. Dioden-Lichter bringens im Dauerbetrieb auf 25 bis 80 Stunden.
Genauso wenig wie Blinklichter entsprechen Rollen, die beim Fahren leuchten, den gesetzlichen Anforderungen. Nicht ausreichend sind auch leuchtende Hals-, Bein- und Armmanschetten, weil sie einfarbig sind. Sie müssten nach vorne weiss und nach hinten rot leuchten.
Verboten sind diese Lichter nicht. FäG-Benützer können ohne weiteres damit herumkurven. Aber die gesetzeskonformen Beleuchtungen dürfen nicht fehlen.
Tipps für den Kauf von FäG-Lichtern:
- Das Licht muss durchgehend und gut sichtbar nach vorne weiss, nach hinten rot leuchten.
- Wenn Sie das Vorderlicht brauchen, um besser zu sehen, sollten Sie einen Halogen-Scheinwerfer kaufen. Wenn Sie vor allem besser gesehen werden sollen, reicht ein Dioden-Licht.
- Fürs Trottinett gibt es Vorderlichter, die sich am Lenker befestigen lassen. Die Halterung schrauben Sie fest an den Lenker, die Lampe stecken Sie nur bei Bedarf auf. So wird sie nicht gestohlen.
- Nicht alle Lenker haben den gleichen Durchmesser. Prüfen Sie, ob die Halterung an Ihren Lenker passt.
- Halterungen mit Klett- oder Gummibändern passen an jeden Lenker. Aber sie verrutschen leicht.
- Für die meisten Fabrikate sind zusätzliche Halterungen erhältlich. So können Sie das gleiche Licht auch fürs Velo verwenden.
- Hinten genügt ein rotes Dioden-Licht. Vorteil: Dioden sind sehr langlebig.
- Sinnvoll sind Rücklichter, die auch seitlich strahlen.
- Gut sind in die Lichter eingebaute Katzenaugen. So sind Sie als FäG-Benützer auch dann noch sichtbar, wenn die Batterien mal schlappmachen.
Übrigens: Wer nachts oder bei schlechter Sicht ohne Licht erwischt wird, zahlt 20 Franken Busse.