Selbst verdientes Geld
Die Lehranfänger erhalten Ende August ihren ersten Lohn. Eltern können davon ein Kostgeld verlangen.
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K-Tipp 13/2003
20.08.2003
Georges Müller - gmueller@ktipp.ch
Für rund 50 000 Jugendliche in der Schweiz beginnt diesen Monat eine neue Phase im Leben: Sie beginnen eine Lehre und erhalten bald ihren ersten Lohn. Einige hundert Franken kommen aufs Konto, für die meisten ein Mehrfaches des bisherigen Sackgelds.
Doch der angekündigte Wohlstand ist nicht allein für Spass und Freizeit. Vielmehr haben Erziehungsberechtigte laut Gesetz das Recht, ein Kostgeld von ihren im selben Haushalt lebenden Kindern zu verlangen, wenn diese Geld verdienen...
Für rund 50 000 Jugendliche in der Schweiz beginnt diesen Monat eine neue Phase im Leben: Sie beginnen eine Lehre und erhalten bald ihren ersten Lohn. Einige hundert Franken kommen aufs Konto, für die meisten ein Mehrfaches des bisherigen Sackgelds.
Doch der angekündigte Wohlstand ist nicht allein für Spass und Freizeit. Vielmehr haben Erziehungsberechtigte laut Gesetz das Recht, ein Kostgeld von ihren im selben Haushalt lebenden Kindern zu verlangen, wenn diese Geld verdienen. Von einem «angemessenen Beitrag an seinen Unterhalt» ist im einschlägigen Artikel des Zivilgesetzbuches die Rede.
Kostgeld erst ab 600 Franken verlangen
Was heisst das konkret? «Grundsätzlich empfehlen wir Eltern, den Jugendlichen die Verantwortung für bestimmte Bereiche mit den entsprechenden Kosten zu übergeben, statt ihnen Geld abzunehmen», sagt Rita Hermann, Präsidentin der Arbeitsgemeinschaft Schweizerischer Budgetberatungsstellen (ASB). Das können der Kauf von Kleidern, Coiffeur, Handykosten usw. sein (siehe Box). Entsprechend reduziert sich die finanzielle Belastung für die Eltern.
Erst ab einem Lohn von etwa 600 Franken hat ein Lehrling laut ASB einen Betrag verfügbar, den die Erziehungsberechtigten als Kostgeld oder Haushaltbeitrag einfordern können - sofern Sohn oder Tochter nicht weitere Kosten übernehmen. Das können der ganze oder teilweise Aufwand für auswärtige Verpflegung, Krankenkassenprämien oder weitere Kosten sein. Insgesamt belasten Jugendliche laut ASB das Familienbudget mit rund 1500 Franken im Monat unter Einbezug von Ausflügen, Ferien, Essen, Wäsche und so weiter.
Es ist klar, dass am Familientisch ausgehandelt werden muss, für welche Bereiche der Nachwuchs zuständig sein soll. Das hat nicht zuletzt einen erzieherischen Wert, weil sich viele Jugendliche daran gewöhnt haben, Leistungen des «Unternehmens Familie» als selbstverständlich zu betrachten und gratis zu konsumieren.
Für den praktischen Umgang mit dem Stiftenlohn gibt ASB-Präsidentin Hermann vier Tipps:
- Die Jugendlichen sollen ein Lohn- und ein Sparkonto einrichten und den vereinbarten Sparbetrag (zum Beispiel für Autofahrstunden) mit einem Dauerauftrag auf die Seite legen.
- Wer mit dem Geld nicht umgehen kann und den ganzen Monatslohn in wenigen Tagen «verputzt», kann für einige Zeit unter Anleitung der Eltern Buch führen.
- Für grössere Anschaffungen für die Ausbildung (zum Beispiel ein Laptop) können die Eltern Vorschüsse gewähren, allerdings mit klaren Vereinbarungen und festgelegten Rückzahlungsraten.
- Es ist grundsätzlich empfehlenswert, nicht zu viel Bargeld im Sack zu haben.
Wofür ein Stiftenlohn von 600 Franken reichen sollte
Persönliche Auslagen
Fahrkosten (ÖV, Mofa, Velo) - 70.-
Kleider/Wäsche/Schuhe - 80.-
Coiffeur/Körperpflege - 40.-
Taschengeld/Handy - 180.-
Schulmaterial (ohne Lehrmittel) - 20.-
= 390.-
Rückstellungen
Steuern/Ferien/Sparen - 100.-
Verfügbarer Betrag für
Haushaltbeitrag/Kostgeld (evtl. Anteil an auswärtige Verpflegung) - 110.-
Bei einem Lohn von 400 Franken soll laut ASB kein Haushaltbeitrag verlangt werden, bei 800 bis 1000 Franken sind es 150 Franken und bei 1200 Franken lautet die Empfehlung auf 200 Franken.
Das vollständige Flugblatt «Vorschläge zu Einteilung des Lehrlingslohns» ist erhältlich unter www. asb-budget.ch; oder bei ASB, Hashubelweg 7, 5014 Gretzenbach (adressiertes Antwortcouvert beilegen, Versand mit Einzahlungsschein). Kosten: Fr. 4.50.