Der Fahrer eines Lieferwagens war auf der Überholspur der Autobahn unterwegs. Als er bremsen musste, überschlug sich der Wagen und landete auf dem Pannenstreifen. Andere Autos wurden nicht in Mitleidenschaft gezogen.

Trotzdem wurde sein Vergehen als schwere Verkehrsregelverletzung taxiert, und er muss den Ausweis für drei Monate abgeben. Er habe sein Tempo grobfahrlässig nicht den Verhältnissen angepasst und so die anderen Autofahrer «abstrakt» gefährdet.    

Bundesgericht, Urteil 1C_38/2011 vom 5. 5. 2011