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K-Tipp 15/2002
18.09.2002
Der Anlagegrenzwert, der vor Handy-Strahlen schützen soll, gilt auch auf Balkonen und Terrassen. So hat das Basler Appellationsgericht in zwei Fällen entschieden.
Erfolg für Heidi Soltermann und ihre 39 Mitstreiter: Die Anwohner der Basler Engelgasse haben erreicht, dass die Telefongesellschaft Orange eine geplante Mobilfunkantenne vorläufig nicht aufstellen darf. Auch das Antennen-Projekt an der Hegenheimerstrasse darf Orange einstweilen nicht realisieren. Der K-Tipp hat übe...
Der Anlagegrenzwert, der vor Handy-Strahlen schützen soll, gilt auch auf Balkonen und Terrassen. So hat das Basler Appellationsgericht in zwei Fällen entschieden.
Erfolg für Heidi Soltermann und ihre 39 Mitstreiter: Die Anwohner der Basler Engelgasse haben erreicht, dass die Telefongesellschaft Orange eine geplante Mobilfunkantenne vorläufig nicht aufstellen darf. Auch das Antennen-Projekt an der Hegenheimerstrasse darf Orange einstweilen nicht realisieren. Der K-Tipp hat über die Fälle berichtet (Ausgabe 15/01).
Strittig war die Frage, ob Balkone und Terrassen «Orte mit empfindlicher Nutzung» sind. Für solche Orte schreibt die Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (Nis-Verordnung) einen Anlagegrenzwert vor. Er soll die Menschen vor Strahlung schützen, deren schädliche Wirkung vermutet wird.
Orte mit empfindlicher Nutzung sind laut Nis-Verordnung zum Beispiel Kinderspielplätze oder «Räume in Gebäuden, in denen sich Personen regelmässig während längerer Zeit aufhalten». Von Balkonen und Terrassen ist hingegen in der Verordnung nicht die Rede.
Trotzdem ist für das Appellationsgericht des Kantons Basel-Stadt klar, dass der Grenzwert auch dort gelten muss: «Auf Balkonen und Terrassen halten sich Bewohnerinnen und Bewohner der betreffenden Wohnungen in der wärmeren Jahreszeit oft stundenlang auf.» Deshalb sei es «nicht nur erlaubt, sondern geradezu geboten», Balkone und Terrassen den Wohnräumen und Spielplätzen gleichzustellen. Gleich hatte zuvor schon die örtliche Baurekurskommission entschieden.
Auf Ablehnung stossen die neuen Urteile bei Orange. «Gemäss den Vollzugsempfehlungen des Buwal sind Balkone und Terrassen ausdrücklich keine Orte mit empfindlicher Nutzung», kritisiert Mediensprecherin Therese Wenger. Orange werde die Fälle deshalb ans Bundesgericht weiterziehen.
(thm)