Eine gutes Velolampen-Set gibts für weniger als 30 Franken, wie ein K-Tipp-Test gezeigt hat (Ausgabe 19/08). Viele dieser Lichter verfügen auch über einen Blink-Modus. Doch sind blinkende Velolichter überhaupt erlaubt? Die Antwort lautet: Ja, aber.

Grundsätzlich muss jedes Fahrrad, das im Dunkeln unterwegs ist, «mit einem nach vorn weiss und einem nach hinten rot leuchtenden, ruhenden Licht ausgerüstet sein». Das Gesetz schreibt also ein ruhendes Licht vor. Zusätzliche Lichter sind erlaubt – auch blinkende. Allerdings müssen auch diese vorne weiss und hinten rot sein. Und sie dürfen nicht blenden.