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K-Tipp 13/2006
23.08.2006
Liegt eine allein stehende Person im Spital, muss sie - nebst der üblichen Kostenbeteiligung in der Krankenkassen-Grundversicherung - 10 Franken pro Spitaltag selber übernehmen.
Ein Versicherter, der bereits geschieden ist und jetzt allein wohnt, wollte jedoch diese 10 Franken nicht zahlen. Sein Argument: Er müsse weiterhin seine vier Kinder mit Alimenten unterstützen. Er sei deshalb wie eine Familie zu behandeln.
Vor dem Tessiner Kantonsgericht hat er Recht bekommen - doch beim Bundesgericht ist er nun abgeblitzt. Gemäss Gesetz muss man die 10 Franken nicht zahlen, wenn ein «gemeinsamer Haushalt» besteht. Das ist beim allein lebenden Vater - trotz familiärer Verpflichtungen - nicht der Fall.
(em)
Eidg. Versicherungsgericht, Urteil K 121/01 vom 6. 3. 2006
Ein Versicherter, der bereits geschieden ist und jetzt allein wohnt, wollte jedoch diese 10 Franken nicht zahlen. Sein Argument: Er müsse weiterhin seine vier Kinder mit Alimenten unterstützen. Er sei deshalb wie eine Familie zu behandeln.
Vor dem Tessiner Kantonsgericht hat er Recht bekommen - doch beim Bundesgericht ist er nun abgeblitzt. Gemäss Gesetz muss man die 10 Franken nicht zahlen, wenn ein «gemeinsamer Haushalt» besteht. Das ist beim allein lebenden Vater - trotz familiärer Verpflichtungen - nicht der Fall.
(em)
Eidg. Versicherungsgericht, Urteil K 121/01 vom 6. 3. 2006
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