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07.02.2012
Wer schwer verunfallt oder erkrankt, kann sich möglicherweise nicht mehr dazu äussern, ob Ärzte ihn mit allen Mitteln am Leben erhalten oder auf lebensverlängernde Massnahmen verzichten sollen. Ohne Patientenverfügung entscheidet der Arzt – meist nach Rücksprache mit den Angehörigen –, was zu tun ist. Dabei gilt es, den mutmasslichen Willen des Patienten zu berücksichtigen.
Eine Patientenverfügung erleiche...
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