Wer schwer verunfallt oder erkrankt, kann sich möglicherweise nicht mehr dazu äussern, ob Ärzte ihn mit allen Mitteln am Leben erhalten oder auf lebensverlängernde Mass­nahmen verzichten sollen. Ohne Patienten­verfügung entscheidet der Arzt – meist nach Rücksprache mit den Angehö­rigen –, was zu tun ist. ­Dabei gilt es, den mutmasslichen Willen des Patienten zu berücksichtigen.



Eine Patientenverfügung erleiche...