So kommen Sie nicht unter den Hammer
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K-Tipp 3/2002
06.02.2002
Auktionen im Internet Beachten Sie sechs Regeln und schützen Sie sich so gegen Betrügereien
Die Ware kommt defekt oder überhaupt nicht - das ist bei Online-Auktionen keine Seltenheit. Am besten abgesichert sind Sie bei Ricardo.ch.
Patrick Gut pgut@ktipp.ch
Nahezu 1200 Teilnehmer an einer Internet-Auktion in Deutschland sind einem Betrüger auf den Leim gekrochen. Sie ersteigerten und bezahlten Computerzubehör. Die Ware erhielten sie aber nie.
Auktionen im Internet Beachten Sie sechs Regeln und schützen Sie sich so gegen Betrügereien
Die Ware kommt defekt oder überhaupt nicht - das ist bei Online-Auktionen keine Seltenheit. Am besten abgesichert sind Sie bei Ricardo.ch.
Patrick Gut pgut@ktipp.ch
Nahezu 1200 Teilnehmer an einer Internet-Auktion in Deutschland sind einem Betrüger auf den Leim gekrochen. Sie ersteigerten und bezahlten Computerzubehör. Die Ware erhielten sie aber nie.
Scanner, Laufwerke, Tastaturen, CD-Brenner oder Handys: Mehr als 8500 Artikel versteigerte die Firma Innovationtrading auf der Internet-Auktionsplattform www.ebay.de. Die Geräte erzielten einen Gesamtpreis von umgerechnet über einer halben Million Franken.
Viele der 1177 Auktionsgewinner überwiesen die fälligen Beträge umgehend. Auf die Lieferung der Ware warten sie allerdings noch immer. Günter Wolters, Besitzer der Firma Innovationtrading, soll sich mit dem Geld abgesetzt haben. Jetzt ermitteln die Staatsanwaltschaft und die Kriminalpolizei Augsburg.
Der Fall Innovationtrading ist nur ein Beispiel für Auktionsbetrug im Internet - wenn auch ein besonders drastisches.
Es lohnt sich, sechs Regeln zu beachten, um böse Überraschungen zu vermeiden:
- Bewertungsprofil überprüfen
Die meisten Auktionsplattformen ermöglichen es Käufern und Verkäufern, sich nach abgeschlossenem Geschäft gegenseitig zu bewerten. Sämtliche Nutzer erhalten in der Regel Einsicht in diese Kommentare. Hier erfahren Sie Details über Zahlungs- oder Liefermoral eines Teilnehmers und über die Qualität der Ware.
Absolute Sicherheit bietet dieses System nicht. Im vorliegenden Fall glänzte Innovationtrading vor dem Betrug durch diverse positive Bewertungen. Anbieter können Einträge manipulieren, indem sie etwa unter anderem Namen als Käufer der eigenen Ware auftreten.
- Auf Zertifikate achten
In Ergänzung zu den Bewertungsprofilen zeichnen verschiedene Auktionsplattformen ihre Teilnehmer mit Zertifikaten aus. Ein Zertifikat erhält, wer seine Identität mit einem offiziellen Dokument nachweist. Bei zertifizierten Teilnehmern hat man einigermassen Gewähr, dass Name und Adresse korrekt sind.
Ricardo.ch verzichtet auf Zertifikate. Die Auktionsplattform kennt die korrekten Namen und Adressen ihrer Teilnehmer auch so, weil sie alle Passwörter per Post zustellt. Ebay und Netauc übermitteln sie per E-Mail.
- Bei Unklarheiten: Nachfragen
Haben Sie Fragen zum Zustand der Ware? Richten Sie sich - vor Abgabe eines Gebotes - per E-Mail an den Verkäufer. Bieten Sie nicht, wenn die Antwort ausbleibt.
- Geld oder Ware: Was kommt zuerst?
Zuerst das Geld oder die Ware? Der Anbieter will üblicherweise vor der Lieferung Geld sehen. Im Fall von Innovationtrading wurde dies den Käufern zum Verhängnis. Daher gilt: Bezahlen Sie vor allem keine grösseren Beträge, bevor Sie die Ware erhalten haben.
Viele Auktionsteilnehmer holen die Ware beim Verkäufer ab und bezahlen bar vor Ort. Die Zahlung per Nachnahme kann eine Alternative sein. Sie können so sicher sein, dass Sie eine Lieferung erhalten. Ob es sich um die richtige Ware handelt und ob die Qualität einwandfrei ist, wissen Sie aber auch in diesem Fall nicht.
- Automatische Versicherung
Überprüfen Sie in den Geschäftsbedingungen, ob das Auktionshaus eine automatische Versicherung anbietet. Bei Ricardo sind die meisten Transaktionen bis 350 Franken versichert, bei Ebay bis 200 Euro. Davon profitieren auch die Geprellten aus dem Handel mit Innovationtrading.
Steigern Sie auf einer ausländischen Plattform mit, lohnt es sich besonders, die obigen Regeln zu beachten. Es ist nämlich ungleich schwieriger, Ihre Forderungen gegenüber einem ausländischen «Geschäftspartner» durchzusetzen.
- Treuhandservice
Vor allem, wenn Waren für grössere Beträge ersteigert werden, ist der so genannte Treuhandservice ein probates Mittel gegen Spitzbuben. Als Auktionsgewinner zahlen Sie zuerst auf ein Konto ein, dann erhalten Sie die Ware. Erst wenn Sie diese geprüft und akzeptiert haben, fliesst Ihr Geld dem Verkäufer zu.
Nachteil dieser Variante: Sie verursacht zusätzliche Mühen und Kosten und lohnt sich deshalb kaum bei kleinen Beträgen.
Für Schweizer Auktions-Teilnehmer ist der Treuhandservice vorderhand jedoch bloss graue Theorie. Ebay bietet den Service nur seiner Kundschaft in Deutschland.
«Ein Treuhandservice in der Schweiz würde 8 bis 10 Prozent Mehrkosten verursachen. Das ist zu teuer», sagt Peter Oertlin, Geschäftsführer des grössten Schweizer Anbieters www.ricardo.ch. Zudem zeige die Erfahrung, dass sich Käufer und Verkäufer häufig treffen und direkt Ware gegen Geld tauschen.
Das zweitgrösste Schweizer Online-Auktionshaus - www.netauc.ch - bietet den Service «nur auf Wunsch», will ihn aber standardmässig einführen. Zeitpunkt unbestimmt.
So kommen Sie zu Ihrem Recht
Sie haben die Ware bezahlt und erhalten sie beschädigt oder gar nicht: So können Sie sich wehren.
- Keine oder falsche Ware
Setzen Sie dem Verkäufer schriftlich eine Frist zur Lieferung der Ware. Drohen Sie ihm den Rücktritt vom Kauf oder eine Betreibung an. Hilft dies nicht, bleibt Ihnen nur der Gang zur Polizei oder vor Gericht. Versäumen Sie auf keinen Fall, Probleme sofort dem jeweiligen Auktionshaus zu melden. Bietet das Auktionshaus eine automatische Versicherung an, machen Sie Ihre Forderung ebenfalls an dieser Stelle geltend. Die Vorgehensweise entnehmen Sie den allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- Defekte Ware
Der Verkäufer muss unbrauchbare Ware zurücknehmen und Ihnen den ganzen Betrag zurückerstatten. Wenn es sich um fabrikneue Ware handelt, müssen Sie ein identisches Ersatzprodukt akzeptieren. Bei minimen Mängeln haben Sie kein Rückgaberecht, sondern nur Anspruch auf Preisminderung. Teilen Sie dem Verkäufer schriftlich mit, ob Sie Ihr Geld zurückfordern oder eine Preisreduktion verlangen. Kommen Sie mit dem Verkäufer nicht zum Ziel, wenden Sie sich wiederum an die Versicherung des Auktionshauses.