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Sie haben daher für die zwei Monate der Kündigungsfrist Anspruch auf einen Lohn, der dem Durchschnitt der vorangegangenen Monate entspricht.
Sie sollten Ihrem Chef aber zur Sicherheit mit eingeschriebenem Brief noch mitteilen, dass Sie während der Kündigungsfrist im gleichen Umfang wie bisher weiterarbeiten wollen.
(hrs)
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