Nein. Sie haben in den vergangenen Jahren regelmässig im Betrieb gearbeitet, es gab keinen Monat, in dem Sie nicht mehrfach aufgeboten wurden. Ihr Arbeitspensum darf deshalb nicht von einem Tag auf den anderen auf Null reduziert werden, denn dies wäre eine unzulässige Umgehung der Kündigungsvorschriften.

Sie haben daher für die zwei Monate der Kündigungsfrist Anspruch auf einen Lohn, der dem Durchschnitt der vorangegangenen Monate entspricht.
Sie sollten Ihrem Chef aber zur Sicherheit mit eingeschriebenem Brief noch mitteilen, dass Sie während der Kündigungsfrist im gleichen Umfang wie bisher weiterarbeiten wollen.

(hrs)