Nein, Sie brauchen nicht so lange zu warten. Wichtig ist jetzt: Melden Sie sich unbedingt sofort bei Ihrer Wohngemeinde beziehungsweise (je nach Wohnort) direkt beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) - und anschliessend bei der Arbeitslosenkasse. Denn mit der fristlosen Entlassung endet das Arbeitsverhältnis in jedem Fall - unabhängig davon, ob die «Fristlose» zu Recht erfolgte oder nicht.

Die Arbeitslosenkasse prüft dann, ob es Anzeichen dafür gibt, dass Sie Ihre fristlose Entlassung mitverschuldet haben:

- Findet sie keine Hinweise für ein Verschulden Ihrerseits, bezahlt die Kasse Arbeitslosentaggeld - auch wenn noch nicht gerichtlich geklärt ist, ob Sie zu Unrecht fristlos gefeuert wurden und Ihnen der Arbeitgeber deshalb noch Lohn und Entschädigung bezahlen muss.

- Kommt die Arbeitslosenkasse zur Ansicht, Sie seien zu Recht fristlos entlassen worden, erhalten Sie zwar grundsätzlich ebenfalls Taggelder, die Kasse kann die Auszahlung aber für eine bestimmte Zeit sperren. Je nach Schwere des Verschuldens können bis zu 60 Taggelder gestrichen werden.

Wichtig: Sollten Sie den Eindruck haben, diese Sperrtage seien zu Unrecht verhängt worden, sollten Sie reagieren. Suchen Sie zuerst das Gespräch mit der Kasse. Schalten Sie dazu allenfalls Ihre Rechtsschutz-Versicherung oder einen Anwalt ein. Oft lenkt die Kasse ein und verhängt vorläufig keine Sperrtage; sie wartet also ab, bis das Urteil des Arbeitsgerichts vorliegt, und entscheidet dann, ob und für wie viele Tage Sie kein Geld zugut haben.

Lenkt die Kasse nicht ein, können Sie eine Beschwerde erheben. Das Beschwerdeverfahren ist in der Regel kostenlos.

Achtung: Sperrtage drohen auch, wenn sich ein Arbeitnehmer nicht gegen die ungerechtfertigte fristlose Entlassung wehrt. Denn wehrt er sich nicht, gibt er quasi zu, dass die «Fristlose» gerechtfertigt war. Fristlos Entlassene müssen also unbedingt protestieren, ihre Arbeit anbieten und allenfalls gegen den Arbeitgeber klagen.

(ch)