Der Vorfall geht auf den 24. Juli 1999 zurück. An diesem Tag entzog die Vormundschaftsbehörde Bad Ragaz SG dem Ehepaar Meier (Name geändert) die elterliche Obhut über ihre Tochter und wies das Kind in ein Kinderheim ein. Die Beamten verboten den Eltern sogar jeglichen Kontakt zu ihrer Tochter.



Rund zweieinhalb Jahre später machte das Amt die Massnahme rückgängig; das Kind durfte wieder zu seinen Eltern. Darauf reichten die Eltern Strafanzeige gegen die Mitglieder der Vormun...