Sprachplausch statt Finanzfiasko
Nicht alle Sprachreise-Agenturen sichern die Kundengelder ab, wie eine K-Tipp-Umfrage zeigt. Das birgt für Kunden beträchtliche Risiken.
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K-Tipp 11/2007
06.06.2007
Pirmin Schilliger
Rechtlich ist die Situation klar: Sprachreise-Agenturen fallen unter das Bundesgesetz über Pauschalreisen. Denn sie bieten in der Regel mindestens zwei verschiedene Leistungen an, zum Beispiel Unterricht/Unterkunft oder Flug/Unterkunft. Als Veranstalter von Pauschalreisen sind sie verpflichtet, die eingezahlten Gelder für den Fall eines Konkurses abzusichern. Dazu können sie sich dem Garantiefonds der Schweizer Reisebranche anschliessen oder eine andere anerkannte Lösung wählen.
Doch ...
Rechtlich ist die Situation klar: Sprachreise-Agenturen fallen unter das Bundesgesetz über Pauschalreisen. Denn sie bieten in der Regel mindestens zwei verschiedene Leistungen an, zum Beispiel Unterricht/Unterkunft oder Flug/Unterkunft. Als Veranstalter von Pauschalreisen sind sie verpflichtet, die eingezahlten Gelder für den Fall eines Konkurses abzusichern. Dazu können sie sich dem Garantiefonds der Schweizer Reisebranche anschliessen oder eine andere anerkannte Lösung wählen.
Doch nicht alle Agenturen kommen dieser Pflicht nach. Von 18 bekannten Anbietern, die der K-Tipp überprüft hat, sind 14 dem Reisegarantiefonds angeschlossen: Biku Languages, Boa Lingua, Castle’s, Cosmolingua, Dr. Steinfels, EF Education, globo-study, iSt Sprach- und Studienreisen, LAL-Sprachreisen, Linguista, Ozeania, Pro Linguis, Sprachen.ch und STA Travel. Nicht Mitglied eines Garantiefonds sind AECC, AILS, ESL und Smallworld.ch.
AILS-Firmensprecherin Maria Tscharner versichert: «Wir werden uns in nächster Zeit dem Reisegarantiefonds der STS anschliessen.» Bei der ESL macht Manager Simon Marcon geltend, die Firma sei nicht als Sprachreiseveranstalter gegründet worden. Man arbeite eng mit Kuoni zusammen, wo die Teilnehmer der Sprachkurse ihre Flüge selber buchten. Und die Kurskosten müssten die Kunden der jeweiligen Schule direkt überweisen. «Auch wenn die ESL Konkurs ginge, würden die Kunden keinen Schaden davontragen», so Marcon.
Zwei Veranstalter treten Fonds nicht bei
Das mag zwar stimmen, weil der Kunde sein Geld nicht der ESL, sondern einer Schule im Ausland überweist. Bei diesem Modell besteht aber das Risiko, dass die Schule im Ausland ohne KundengeldAbsicherung konkurs geht.
Ganz wohl scheint es der ESL aber nicht zu sein. Marcon räumt ein: «Wir sind trotzdem der Meinung, dass die Mitgliedschaft bei einem Reisegarantiefonds ein Muss für jeden Reiseveranstalter ist.» Bis Herbst werde die ESL dem Garantiefonds angehören, verspricht er.
Jürg Wehrli von der AECC hingegen stellt sich auf den Standpunkt, nicht Veranstalter, sondern reiner Berater zu sein. «Ein Beitritt zum Reisegarantiefonds steht deshalb für uns nicht zur Debatte.»
Auch Smallword-Che?n Karen Kurzmeyer meint: «Wir sind - weil nicht Veranstalter, sondern reiner Vermittler - gesetzlich nicht zur Teilnahme am Garantiefonds verpflichtet.» Sie räumt jedoch ein, dass es für die Kunden «ein Restrisiko» gebe, falls eine Schule Konkurs ginge.
Deshalb: Wo keine Reisegarantie, da keine Vorauszahlung!