Rechtlich ist die Situation klar: Sprachreise-Agenturen fallen unter das Bundesgesetz über Pauschalreisen. Denn sie bieten in der Regel mindestens zwei verschiedene Leistungen an, zum Beispiel Unterricht/Unterkunft oder Flug/Unterkunft. Als Veranstalter von Pauschalreisen sind sie verpflichtet, die eingezahlten Gelder für den Fall eines Konkurses abzusichern. Dazu können sie sich dem Garantiefonds der Schweizer Reisebranche anschliessen oder eine andere anerkannte Lösung wählen.

Doch ...