Steuerdaten bei Intrum Justitia?
Schweizer Gemeinden schlampen beim Eintreiben der Steuern, behauptet die Intrum Justitia. Doch die Inkassofirma hat schlechte Chancen, von dort Aufträge zu bekommen.
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K-Tipp 19/2007
12.11.2007
Marco Diener
Die Steuer- und Finanzverwalter müssen sich als Versager vorkommen, wenn sie die Studie der Intrum Justitia über «Unbezahlte Rechnungen bei Schweizer Gemeinden» lesen. Den Gemeinden, schreibt die Inkassofirma, mangle es «an Fachwissen. Sie warten viel zu lange mit dem Versand der ersten Mahnung.» Und sie nützten moderne Kommunikationsmittel wie E-Mail und SMS nicht.
Denn: «Leider fehlt den Gemeinden oft das Know-how bezüglich modern...
Die Steuer- und Finanzverwalter müssen sich als Versager vorkommen, wenn sie die Studie der Intrum Justitia über «Unbezahlte Rechnungen bei Schweizer Gemeinden» lesen. Den Gemeinden, schreibt die Inkassofirma, mangle es «an Fachwissen. Sie warten viel zu lange mit dem Versand der ersten Mahnung.» Und sie nützten moderne Kommunikationsmittel wie E-Mail und SMS nicht.
Denn: «Leider fehlt den Gemeinden oft das Know-how bezüglich modernster Technologie im Debitorenmanagement.»
Fazit der Intrum: «Jedes Jahr verlieren Schweizer Gemeinden Millionenbeträge wegen nicht bezahlter Rechnungen.» Wenn die Gemeinden alle Schulden konsequent eintreiben würden, könnten sie die Steuern gemäss Intrum um 1,6 Prozent senken.
Und dann rühmt sich die Intrum ihrer eigenen Leistungen: Sie verfüge über «langjährige Erfahrung, fundiertes Know-how sowie die technischen Hilfsmittel für ein professio-nelles Vorgehen». Schon 20 Prozent der Schweizer Gemeinden seien Kunden von Inkassofirmen, behauptet die Intrum.
Gerne hätte der K-Tipp hier mehr erfahren: Um welche Gemeinden handelt es sich? Gibt es wirklich Gemeinden, die Mahnungen für Steuerrechnungen von Inkassobüros verschicken lassen? Oder die gar das Inkasso auf dem Rechtsweg in fremde Hände geben?
Doch auf konkrete Fragen gab die Intrum Justitia nur ausweichend Auskunft und keinerlei Details.
Heikle Daten von Steuerpflichtigen
Deshalb fragte der K-Tipp bei 100 Schweizer Gemeinden nach. Alle gaben den gleichen Bescheid: Keinerlei Zusammenarbeit mit einer Inkassofirma.
Einzige Ausnahme: die Luzerner Gemeinde Bero- münster. Sie hat der Inkassofirma Creditreform effektiv einen Auftrag gegeben – aber lediglich für die «Bewirtschaftung» der Verlustscheine (siehe unten).
Inkassofirmen kommen also – wenn überhaupt – erst dann zum Zug, wenn die Betreibung des Schuldners erfolglos war und am Ende – nach Pfändung oder Konkurs – Verlustscheine resultierten. Und auch dafür geben nur wenige Gemeinden einen Auftrag an eine Inkassofirma. Das bestätigen Vertreter anderer Inkassofirmen.
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Kommt dazu: Gemeinden begeben sich hier auf heikles Terrain. Wenn sie Verlustscheine abtreten, müssen Sie dazu persönliche Daten von Steuerpflichtigen an Dritte weitergeben – und eine solche Ermächtigung hat kein Steuerpflichtiger je unterschrieben.
Tipps für den richtigen Umgang mit Verlustscheinen.
Wenn Schuldner Rechnungen nicht zahlen, werden sie von den Gläubigern zuerst betrieben und dann gepfändet (oder sie machen Privatkonkurs).
In beiden Fällen kann am Ende Geld fehlen, um alle Gläubiger zu befriedigen. Solche Gläubiger erhalten dann einen Verlustschein über die offene Summe.
Für Schuldner heisst das: Ihre Schuld bleibt im Prinzip bestehen. Sie können also weiterhin von den ehemaligen Gläubigern zum Zahlen aufgefordert werden. Auch mit weiteren Betreibungen müssen sie rechnen. Verlustscheine verjähren erst nach 20 Jahren.
Für Gläubiger heisst das: Falls der Schuldner in der Zwischenzeit wieder zu Geld gekommen ist, besteht durchaus eine Chance, doch noch zur ursprünglich geforderten Summe zu kommen. Gläubiger können dazu das Gespräch mit dem Schuldner suchen und etwa eine freiwillige Ratenzahlung vereinbaren.
Der Gläubiger kann den Verlustschein aber auch einer Inkassofirma übergeben. Die versucht dann in seinem Auftrag, beim Schuldner Geld einzutreiben – vielleicht sogar auf dem Gerichtsweg.
Die Inkassofirmen verlangen dafür in der Regel kein Voraushonorar. Im Gegenzug behalten sie aber 30 bis 55 Prozent des erfolgreich eingetriebenen Betrages (je nach Inkassofirma).
Tipp für Gläubiger: Holen Sie mehrere Offerten ein. Die Angebote der einzelnen Inkassofirmen unterscheiden sich. Achten Sie auf allfällige versteckte Kosten, die Ihnen aufgebrummt werden könnten.