Ein Bestattungsunternehmer aus dem Kanton Wallis gab einem Angestellten den Auftrag, bei zwei Leichen den Herzschrittmacher zu entfernen. Das Herausnehmen ist nötig, weil die Geräte bei der Einäscherung zu Explosionen führen und den Ofen beschädigen können.



Dafür ist der Bestatter wegen Störung des Totenfriedens verurteilt worden. Das Bundesgericht hält fest, der Arzt, der den Tod feststelle, müsse den Herzschrittmacher entfernen. Geht dies aus irgendeinem Grund vergesse...