Nein. Die Formulierung im Testament Ihrer Tante ist eine so genannte Auflage und keine Bedingung. Das heisst: Sie bekommen das Geld beim Tod Ihrer Tante - egal, ob Sie Ihr Studium abschliessen oder nicht.

Von Ihnen wird lediglich erwartet, dass Sie den Wunsch Ihrer Tante respektieren. Brechen Sie das Studium ab, behalten Sie das geerbte Geld trotzdem. Allerdings können dann beispielsweise Erben, Freunde oder Verwandte Ihrer Tante vor Gericht gehen und von Ihnen verlangen, dass Sie die Auflage Ihrer Tante erfüllen.

Stünde im Testament ausdrücklich, dass Sie die 100000 Franken nur erhalten, falls Sie Ihr Studium abschliessen, würden Sie das Geld im Falle eines Studienabbruchs nicht bekommen. Denn diese Formulierung wäre eindeutig eine Bedingung.

In der täglichen Praxis zeigt sich oft, dass Auflagen und Bedingungen nicht immer leicht zu unterscheiden sind.
Und: Pflichtteilsberechtigte Erben müssen sich auf Ihrem Pflichtteil weder Auflagen noch Bedingungen gefallen lassen. Denn der Anspruch auf den Pflichtteil besteht ohne Wenn und Aber.

(ch)


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