Ein Autofahrer fuhr ausserorts mit 120 statt mit den erlaubten 80 km/h. Damit war die erlaubte Höchstgeschwindigkeit nach Abzug der Toleranz um 34 km/h überschritten. Der Lenker erhielt dafür eine bedingte Gefängnisstrafe von 5 Tagen sowie eine Busse von 1000 Franken aufgebrummt. Berücksichtigt wurde dabei auch der Umstand, dass der Berufschauffeur, der bei den Behörden als Schnellfahrer bekannt ist, bereits zwei Jahre zuvor wegen Raserei massiv zur Kasse gebeten worden war. Vor Bundesgeri...