Taggeldversicherung - Soll ich Spitalaufenthalte versichern?
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K-Tipp 6/2001
28.03.2001
In grossen Indie CSS derzeit für eine Spital-Taggeldversicherung mit dem Spruch «Mehr finanzielle Sicherheit bei jedem Spitalaufenthalt». Was halten Sie den Abschluss einer solchen Versicherung empfehlen?
Nein. Eine Spital-Taggeldversicherung zahlt der versicherten Person für jeden Tag, den sie im Spital verbringt, ein vereinbartes Taggeld bar auf die Hand aus. Auch andere Krankenkassen haben diese Versicherung im Angebot.
Eine solche Versicherung ist aber nicht...
In grossen Indie CSS derzeit für eine Spital-Taggeldversicherung mit dem Spruch «Mehr finanzielle Sicherheit bei jedem Spitalaufenthalt». Was halten Sie den Abschluss einer solchen Versicherung empfehlen?
Nein. Eine Spital-Taggeldversicherung zahlt der versicherten Person für jeden Tag, den sie im Spital verbringt, ein vereinbartes Taggeld bar auf die Hand aus. Auch andere Krankenkassen haben diese Versicherung im Angebot.
Eine solche Versicherung ist aber nicht nötig - und in einem gewissen Sinne sogar trügerisch:
- Wenn die CSS beispielsweise schreibt, mit diesem Taggeld könne man den «Aufenthalt in einer Privatklinik» bezahlen, ist das heikel. Wer nur die obligatorische Grundversicherung hat und daher lediglich für die allgemeine Spitalabteilung versichert ist, kann mit dem angebotenen Taggeld die Privatarztbehandlung in einer Privatklinik kaum finanzieren.
Wer sich also im Vertrauen auf die Spital-Taggeldversicherung ins Privatzimmer legt, zahlt höchstwahrscheinlich drauf.
Zudem: Es kommt ab und zu vor, dass ein Spitalaufenthalt länger dauert als geplant oder sich gar Komplikationen einstellen. Wer glaubt, diese ungeplanten Mehrkosten mit einem Spitaltaggeld auffangen zu können, ist auf dem Holzweg. Viele Spitäler weigern sich zudem, das (beschränkte) Taggeld als Garantieleistung zu akzeptieren.
- Die Krankenkassen argumentieren, Allgemeinversicherte könnten ihr Taggeld dem Spital anbieten, um damit wenigstens ein Einbett- oder Zweibettzimmer zu erhalten (die Behandlung wäre aber immer noch als Allgemeinpatient). Dieses Argument ist schwach, weil nur wenige Spitäler zusätzliche Zimmer für Allgemeinversicherte zur Verfügung stellen.
- Für die Umtriebe und zusätzlichen Kosten, die ein Spitalaufenthalt mit sich bringt (zum Beispiel Telefon, Fernsehen, andere Annehmlichkeiten, Reisespesen der Angehörigen), braucht es keine Versicherung. Versicherungen sind dann sinnvoll, wenn sie ein grosses Risiko abdecken; für Bagatellen sind sie es nicht.
- Die Krankenkassen führen ins Feld, mit einer Spital-Taggeldversicherung könne man den Lohnausfall versichern. Das ist gefährlich - denn viele Patienten sind krank, müssen aber deswegen nicht ins Spital. In einem solchen Fall würde kein Spital-Taggeld ausbezahlt - und die Hoffnung auf Lohnausfall-Zahlungen zerschlägt sich.
Wer also den Lohnausfall versichern will, muss dies richtig tun, nämlich so, dass der Erwerbsausfall in jedem Fall gesichert ist. Dafür bieten die Krankenkassen «richtige» Taggeldversicherungen an, die diesen Namen auch wirklich verdienen (Details dazu erfahren Sie im K-Dossier «So sind Sie richtig versichert»).
- Die Werbung der CSS verschweigt zudem die zweijährige Karenzfrist. Das bedeutet: Die Spital-Taggeldversicherung zahlt zwei Jahre lang nichts, falls jemand wegen eines Leidens ins Spital muss, welches bei Versicherungsabschluss bereits vorhanden war.
Das ist problematisch und dürfte viele Interessenten in falscher Sicherheit wiegen - zumal für den Abschluss meistens keine Gesundheitsdeklaration erforderlich ist, die Krankenkasse also nicht einmal die Möglichkeit hat, den Interessenten im Voraus auf eine allfällige Leistungsverweigerung aufmerksam zu machen.
Die CSS sagt dazu, sie halte ihr Versicherungsangebot grundsätzlich für sinnvoll. Zudem würden die Kundenberater beim Abschluss auf alle wichtigen Aspekte hinweisen - auch darauf, dass Kunden mit Spitaltaggeld immer zuerst mit dem Spital Kontakt aufnehmen müssen.
(em)