Freiwillige Kaskoversicherungen: 15 Anbieter im Vergleich
Wann Teilkasko, wann Vollkasko? Der K-Tipp sagt, worauf Sie beim Abschluss der freiwilligen Kaskoversicherung achten müssen. Das VZ VermögensZentrum hat Prämien und Konditionen verglichen.
Ernst Meierhofer emeierhofer@ktipp.ch
Die letzte Ausgabe des K-Tipp hat gezeigt: Die Garanta (Hauptsitz in Basel) hat günstige Prämien - zumindest bei der obligatorischen Autohaftpflicht-Versicherung. In vier von fünf Fällen war sie Spitzenreiterin.
Bei der freiwilligen Teil- und Vollkasko-Versicherung ist das nicht der Fall. Die Übersicht auf den nächsten Seiten macht deutlich, dass die Garanta hier nur noch in zwei von zehn Prämienbeispielen vorne liegt.
Der Schluss daraus ist klar: Wer prämienmässig optimal fahren will, muss sich in beiden Versicherungsarten das jeweils beste Angebot aussuchen. Eine Trennung der beiden Policen ist überhaupt kein Problem.
Allerdings: Vor dem Abschluss einer freiwilligen Kaskoversicherung gilt es, zuerst das genaue Bedürfnis zu definieren. Denn Autofahrerinnen und Autofahrer können sich die Kaskoversicherung im Modulsystem sozusagen auf den Leib schneidern.
Die Teilkaskodeckung zahlt bei Feuer (Brand, Explosion, Kurzschluss) sowie bei Elementarschäden (zum Beispiel Steinschlag, Hagel, Sturm, Lawinen). Zudem ersetzt sie das Auto, wenn es gestohlen wird.
Schäden durch Kollision mit Tieren sind ebenfalls gedeckt, ausserdem Marderschäden inklusive Folgekosten eines dadurch verursachten Unfalls. Auch Vandalenakte sind durch die Teilkasko versichert, also böswillige Beschädigungen wie zum Beispiel das Abbrechen der Antenne (Zerkratzen des Autos aber meistens nicht).
Das macht erst mal klar: Wer ein altes, schon fast wertloses Auto hat, kann einen Totalverlust notfalls verschmerzen - und deshalb auf die Teilkaskodeckung verzichten.
Allerdings zahlt die Teilkasko-Versicherung auch Glasschäden wie Bruch und Beschädigung von Scheiben oder Dachfenstern. Dieser Punkt spricht für die Teilkaskodeckung, denn eine neue Frontscheibe kostet auch bei einem sehr alten Auto gleich viel wie bei einem neuen.
Noch ein Tipp dazu: Der Bruch von Scheinwerfer- und Rücklichtergläsern ist bei den Gesellschaften in der Grunddeckung der Teilkasko-Versicherung ausgeschlossen. Falls Sie auch diese Risiken versichern wollen, sollten Sie sich nach den Modalitäten erkundigen. Ein neuer Scheinwerfer kann heute durchaus 1000 Franken kosten.
Vergessen Sie aber nicht: Der Umfang der freiwilligen Teilkasko-Deckung ist nicht vom Gesetz vorgeschrieben, sondern ergibt sich einzig aus dem Vertrag beziehungsweise aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB). Entscheidend ist also, welche versicherten Schäden dort aufgezählt sind und wie der Schaden vergütet wird.
Achten Sie also beispielsweise darauf, welche Vandalenakte versichert sind. Wenn beispielsweise das Zerkratzen oder Besprayen durch böse Buben hier nicht aufgeführt ist, sind solche Schäden auch nicht versichert (dafür dann eventuell in der Vollkasko- oder in der Parkschadenversicherung).
Pech haben Versicherte auch dann, wenn die Folgekosten von Marderschäden in der Höhe begrenzt sind oder wenn die Diebstahldeckung nur in der Schweiz gilt.
Umgekehrt können Versicherte solche Einschränkungen auch gezielt einbauen und so Prämiengeld sparen. Zudem ist es möglich, einzelne Deckungsbereiche mit einem (zusätzlichen) Selbstbehalt zu belegen, was die Prämie ebenfalls senkt.
Bei einigen Gesellschaften kann man sogar einzelne Bausteine (zum Beispiel das Marderrisiko) ausschliessen. Es lohnt sich also, die einzelnen Deckungsbereiche genau zu studieren.
Auch die freiwillige Vollkasko-Versicherung ist keine Police, die man unbesehen kaufen sollte. Sie zahlt (nebst den bereits erwähnten Teilkasko-Risiken) auch Kollisionsschäden am eigenen Auto, die aus eigenem Verschulden entstanden sind.
Beispiel: Sie fahren ohne Fremdeinwirkung gegen eine Mauer. In diesem Zusammenhang ist im Kleingedruckten oft von der Kollisionskasko die Rede.
Eine Vollkasko-Deckung ist vor allem für neuere Autos sinnvoll (in der Regel zwei bis vier Jahre lang) sowie allenfalls für ungeübte Fahrer.
Der Grund liegt darin, dass der Totalschaden - oder eine grosse Reparatur - eines neuen Autos ein grosses finanzielles Risiko ist, wenn der Fahrer seinen Wagen durch eigenes Verschulden zu Schrott fährt.
Die drei wichtigsten Punkte, die Sie beim Abschluss einer Vollkasko-Deckung beachten müssen, betreffen den Selbstbehalt, das Bonus-Malus-System und den Zeitwertzusatz.
- Der Selbstbehalt in der Höhe von 1000 Franken in der Vollkasko-Deckung bietet das beste Preis-Leistungs-Verhältnis. Die Vollkasko-Prämien im Versicherungsvergleich (siehe Seiten 20/21) beruhen deshalb auf diesem Selbstbehalt. Es kann übrigens sein, dass die Gesellschaft bei teuren Autos (meist ab 100 000 Franken) höhere Selbstbehalte - vor allem bei Diebstahl - diktiert.
- Wie in der Autohaftpflicht-Versicherung rechnen alle Gesellschaften auch in der Vollkasko-Versicherung mit Bonus-Malus-System (siehe Ausführungen in K-Tipp 5/02). Einige wenige Anbieter kennen dieses System sogar in der Teilkaskodeckung.
Auch hier ist wichtig: Betrachten Sie den Ihnen offerierten Bonus als Verhandlungssache. Und: Wenn Sie in der Vollkasko-Versicherung auf der untersten Bonusstufe angelangt sind, kann sich die Weiterführung der Vollkasko auch noch länger lohnen, da jetzt die Prämie schon fast auf Teilkasko-Niveau heruntergekommen ist.
- Schliessen Sie Teil- und Vollkasko-Versicherung nur mit Zeitwertzusatz ab. Der Prämienaufschlag zur Variante «Nur Zeitwert» ist in der Regel gering. Alle Prämien auf Seiten 20/21 sind inklusive Zeitwertzusatz gerechnet.
Der Grund: Der Wert eines neuen Autos sinkt rapide. Schon im ersten Betriebsjahr kann der so genannte Zeit- oder Marktwert 20 bis 30 Prozent vom ursprünglichen Kaufpreis abweichen - besonders wenn Sie viel fahren.
Diese übermässige Abschreibung kann man mit dem Zeitwertzusatz versichern. Er garantiert bei Diebstahl oder Totalschaden eine bessere Entschädigung als nach dem reinen Zeit- oder Marktwert.
Beispiel: Während der Zeitwert eines Autos gemäss Eurotax nach dem ersten Betriebsjahr schon auf 75 Prozent des Neuwerts sinken kann, beträgt die Entschädigung gemäss Zeitwertzusatz in der Regel immer noch 90 bis 95 Prozent des Neuwerts.
Allerdings zeigt die Tabelle links, dass die Gesellschaften auch die Zeitwertzusatz-Entschädigung unterschiedlich ausgestaltet haben. Es kann sich also durchaus lohnen, bei der Wahl der Gesellschaft auch diesen Punkt zu beachten.
Teilkasko und Vollkasko: Je fünf Beispiele für Netto-Jahresprämien im Vergleich
Die unten stehenden Vergleiche zeigen die offerierten Netto-Jahresprämien für Einjahresverträge in Franken für Neukunden mit Neuwagen, die bisher unfallfrei gefahren sind (inklusive gesetzliche Abgaben). Obere Hälfte: Teilkasko-Versicherung. Untere Hälfte: Vollkasko inklusive Teilkasko.
Bei Auto-TCS kommt noch die TCS-Mitgliedsgebühr dazu. Die Prämien der Garanta beinhalten einen 5-prozentigen Neuwagen-Rabatt sowie einen Service-Rabatt von ebenfalls 5 Prozent; diesen Service-Rabatt erhalten nur Versicherte, die jedes Jahr in einer AGVS-Verbandsgarage einen Service machen lassen.
Die Prozentzahl neben der Prämie gibt an, auf welcher Bonusstufe die offerierte Prämie basiert. Die Prämien sind ohne allfällig separat erhältlichen Bonusschutz gerechnet (siehe K-Tipp 5/02).
Umfang der Teilkasko-Deckung: Feuer-/Elementarschäden, Diebstahl, Glasbruch, Marderschäden (inkl. unbegrenzte Folgeschäden), Kollision mit Tieren, Vandalenschäden.
Bei den Teilkasko-Schäden beträgt der Selbstbehalt (mit Ausnahmen) 0 Franken, bei Kollisionsschäden meist 1000 Franken.
Alle Prämien sind mit Zeitwertzusatz gerechnet.
Quelle für die Tabellen: VZ VermögensZentrum, Stand Februar 2002. Berücksichtigt wurden die zehn grössten Gesellschaften sowie fünf bekannte kleinere Anbieter.
Individuelle Vergleiche können Sie auch unter www.comparis.ch erstellen. Sie erhalten dort Zahlen von acht grossen Gesellschaften.
Prämien für einen Familienvater
Schweizer, 30-jährig, verheiratet, Bauingenieur, Wohnort: Biel BE, Ausweis seit 1990, 15 000 Kilometer pro Jahr, Garage am Wohnort, Verwendung des Autos für private Fahrten und regelmässig für Fahrten zur Arbeit (inkl. Ausland).
Fahrzeug: VW Passat Variant 1.8 T Trend (Fr. 41 110.-), Neuwagen
Prämien für einen Vielfahrer
Schweizer, 45-jährig, verheiratet, Informatiker, Wohnort: Zug, Ausweis seit 1977, 30 000 Kilometer pro Jahr, Garage am Wohnort, Verwendung des Autos für private Fahrten und regelmässig für Fahrten zur Arbeit (inkl. Ausland).
Fahrzeug: BMW 530i (Fr. 62 900.-), Neuwagen
Prämien für eine Hausfrau
Schweizerin, 55-jährig, verheiratet, Hausfrau, Wohnort: Basel, Ausweis seit 1967, 7000 Kilometer pro Jahr, Garage am Wohnort, Verwendung des Autos für private Fahrten (inkl. Ausland).
Fahrzeug: VW Golf 1.6 Comfort Generation (Fr. 26 030.-), Neuwagen
Prämien für einen Rentner
Schweizer, 65-jährig, verheiratet, Rentner, Wohnort: Küsnacht ZH, Ausweis seit 1957, 10 000 Kilometer pro Jahr, Garage am Wohnort, Verwendung des Autos für private Fahrten (inkl. Ausland).
Fahrzeug: Mercedes-Benz S 320 (Fr. 99 200.-), Neuwagen