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24.02.2009
Aggressive Telefonverkäufer sind ein Ärgernis. Beispiel: der deutsche Weinhändler Sahin Weine. Ein redegewandter Verkäufer dieser Firma brachte kürzlich einen K-Tipp-Leser dazu, telefonisch Wein für rund 5000 Franken zu bestellen – obwohl er eigentlich gar nichts kaufen wollte.
Wein für 17’000 statt 5000 Franken geliefert
Eine Bestellungsbestätigung erhielt der K-Tipp-Leser nicht. Dafür noch mehr Ärger am Tag, als ihm der Wein ausgeliefert wurde: Die Firma Sahin schickte nämlich unangemeldet einen Transporteur mit Wein – im Wert von sage und schreibe Fr. 17’737.20 statt Fr. 5000. «Ich dachte, ich könne dem Lieferanten ohne Beleg nicht widersprechen», sagt der Leser – und nahm die Lieferung an.
In solchen Fällen gilt jedoch:
- Nehmen Sie nur an, was Sie wirklich bestellt haben.
- Im Streitfall muss der Verkäufer belegen, was genau bestellt worden ist.
- Lassen Sie sich am Telefon nie zu einer vorschnellen Bestellung drängen.
- Falls Sie doch bestellen, verlangen Sie immer eine schriftliche Bestätigung.
- Falls Sie einen unangemeldeten Anruf erhalten und unüberlegt zugesagt haben, widerrufen Sie den Vertrag schriftlich und eingeschrieben innerhalb von sieben Tagen.
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