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Ein Schweizer fuhr auf einer deutschen Autobahn 198 statt der erlaubten 120 Kilometer pro Stunde. Er musste deshalb 500 Mark Busse zahlen, dazu bekam er einen 4-Punkte-Eintrag im deutschen Verkehrszentralregister Flensburg.
Entsprechend gängiger Praxis entzogen ihm die Schweizer Behörden deswegen noch den Fahrausweis für vier Monate.
Das geht nun nicht mehr, sagt das Bundesgericht - vor allem deshalb nicht, weil der Bundesrat die Schweizer Praxis des Ausweisentzu...
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