Durch Vermittlung eines Temporär-Stellenbüros arbeitete eine Sekretärin von August bis Ende Oktober 2000 bei einer Bank. Per 1. November wurde die Sekretärin in gleicher Funktion von der Bank definitiv angestellt. Im Arbeitsvertrag war vorgesehen, dass die ersten drei Monate als Probezeit gelten und der Sekretärin innert Wochenfrist gekündigt werden kann.



Mitte Januar 2001 machte die Bank von dieser Möglichkeit Gebrauch und kündigte der Sekretärin per Ende der folgenden W...