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Wer als Autofahrer wiederholt gegen die Verkehrsregeln verstösst, kann zum Besuch eines Verkehrsunterrichts verknurrt werden. Mehr noch: Wer beim Schlusstest dieses eintägigen Kurses durch Nichtwissen glänzt, muss im schlimmsten Fall sogar die theoretische Führerprüfung wiederholen, bevor er wieder Auto fahren darf.
Genau dies widerfuhr einer 77-jährigen Frau. Vor Bundesgericht wehrte sie sich vergebens gegen die Wiederholung der Theorieprüfung. Die Richter argumentierten, ...
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