Ja. Sie können im Testament Ihre Konkubinatspartnerin als Vorerbin ­Ihres Hausanteils einsetzen. Gleichzeitig bestimmen Sie, dass bei deren Tod dieser Hausteil an ­Ihren Sohn als Nacherbe weitervererbt wird. Dazu genügt ein handschrift­liches Testament.

Allerdings könnte es ein Problem mit dem Pflichtteil geben. Denn Ihr Sohn hat Anspruch auf drei Viertel Ihres Nachlasses. Sollte der Nachlass einzig aus dem Hausteil bestehen (weil Sie sonst nichts zu vererben haben), wäre sein Pflichtteil verletzt. Sie ­sollten also sein Einverständnis zu dieser Lösung haben. Das könnte durch einen Erbvertrag geregelt werden.

Beachten Sie aber: Da Ihre Konkubinatspartnerin nicht mit Ihnen verwandt ist, müsste sie für die ­Erbschaft sehr hohe Erbschaftssteuern zahlen. Direkte Nachkommen hingegen sind in fast allen Kantonen von dieser ­Steuer ­befreit. Aus steuer­licher Sicht wäre eine andere Lösung günstiger: Sie könnten im Testament bestimmen, dass Ihre Part­nerin an Ihrem Hausteil ein Wohn- oder Nutz­nies­sungs­­recht auf Lebenszeit erhält, und das Haus Ihrem Sohn vererben.


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